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Verfasst am: 01.08.06, 09:54 Titel: Mahnbescheid, Formulierung der Forderung, Widerspruch
Hallo Mahnungsexperten,
Der Empfänger eines Mahnbescheids B findet auf diesem die Formulierung der Hauptforderung des Antragstellers A:
Leistung X gemäß Rechnung Y , Betrag Z.
Nun stellt es sich so dar, daß B von A tatsächlich diese Leistung X entgegengenommen hat. Dem möchte er folglich auch nicht widersprechen. Er konnte aus Gründen der Sache X auch nicht rückgänig machen.
B hatte den Rechnungsbetrag um Z gemindert, da er der Ansicht war, der Rechnungsbetrag liege um weit mehr als Z *über* dem zuvor vereinbarten Preis. Diese Minderung führte nun nach erfolglosem Schriftwechsel zur Mahnung.
Nun meine Frage:
Könnte ein Widerspruch von B zu formalen Problemen führen, da B anschließend vor Gericht weder beweisen wil noch kann, daß X *nicht* erbracht worden war ?
Oder ist ein Widerspruch gegen eine Mahnung implizit als Widerspruch dagegen zu verstehen, daß der Antragsteller eine bestimmte finanzielle Forderungen gegen den Empfänger erhebt, unabhängig von sonstigen Umständen, Leistungen etc.?
In diesem Fall entspräche der Widerspruch ja genau der Intention von B.
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