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Verfasst am: 25.11.04, 10:36 Titel: Rechtsschutzversicherung und Verkehrsunfall
Hallo!
Ich überlege mir zum Anwalt zu gehen, will jedoch vorher mal wissen, wie s mit den kosten Aussieht.
Ich hatte als Fahrerin mit dem Auto meines Vaters (= Halter etc.) einen Unfall. Der Gegner streitet jetzt leider alles ab, er wäre nich Schuld und so.
Ich habe eine Rechtsschutz, mein Vater nicht.
Kann ich mir den Anspruch von ihm abtretren lassen und zahlt dann meine Rechtsschutz den Anwalt für Klage und sow eiter??
Diese Frage beantwortet Ihnen das Kleingedruckte Ihrer (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung!
Häufig muß der Eigentümer/Halter/Fahrer/Versicherungsnehmer identisch sein, Ausnahmen gibt es aber auch.
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