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Klausel in Garantiebestimmung

 
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peterpan23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 08:50    Titel: Klausel in Garantiebestimmung Antworten mit Zitat

Hallo. Ich bin auf zwei Klauseln bei einer Garantieerklärung gestoßen, die mir etwas merkwürdig vor kommen.
Kann mir jemand was dazu sagen? Ist sowas rechtens?

Einmal diese:
"Die Garantieleistung beinhaltet ausschließlich die Reparatur / den Ersatz des Materials, jedoch nicht die Kosten der An- und Abfahrt und nicht die anfallende Arbeitsleistung. Diese hat der Kunde zu tragen."

Zu beachten ist allerdings das der Käufer garnicht die möglichkeit hat den Artikel zum Verkäufer zu bringen um sich vielleicht die An- und Abfahrtskosten zu sparen.
Also der Artikel ist etwas fest verbautes, oder nur schwer beweglich, wie vielleicht ein Kleiderschrank oder so. (Es handelt sich aber nicht um einen!)



Dann noch ein weiterer, den ich persönlich sehr interessant finde:
"Schäden, welche als direkte oder indirekte Folge eines Defektes oder eines Mangels auftreten, fallen nicht unter die Garantiebestimmungen."

Ja, da weiß ich nicht... also da fällt mir nichts zu ein. Ich dachte bei Garantie geht es um Mängel und Defekte!?


Gruß Sven
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

1) Das ist doch schon was, sie brauchen weder Arbeitszeit noch Ersatzteilkosten zahlen. Nur An- und Abfahrt.
2) Wenn durch den Mangel an dem Teil etwas anderes kaputt geht, dann faellt das nicht unter die Garantie.
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peterpan23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Achso ja.
Ich Holzkopf hab das falsch verstanden. Ich dachte die meinten die Schäden am Gegenstand selber *g*

Aber noch ne Frage. Ab wann Beginnt eine Garantie und oder Gewährleistung? Immer ab Kaufdatum?
Also auch wenn man die Ware erst 4 od. 6 Wochen später erst geliefert bekommt?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wann die Garantie beginnt steht in den Garantiebedingungen. Das kann auch das Datum der Herstellung sein. Gewaehrleistung ist was ganz anderes, die beginnt (ich weiss es nicht ganz genau) mit dem Gefahrenuebergang an sie.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
1) Das ist doch schon was, sie brauchen weder Arbeitszeit noch Ersatzteilkosten zahlen. Nur An- und Abfahrt.


Da haben Sie wohl was falsch verstanden. Nach dem Wortlaut der Klausel umfaßt die Garantie nur die Ersatzteilkosten, aber weder Fahrt- noch Arbeitskosten.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt. Danke! Hatte ich glatt ueberlesen.
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