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Verfasst am: 03.08.06, 11:43 Titel: Pfändungsobjekt wie sicherstellen
Hallo Forumsteilnehmer.
Eine Eigentümergemeinschaft hat erfolgreich einen Eigentümer wegen Nichtbezahlen Wohngeld geklagt. Würde nun gerne dessen Auto pfänden lassen. Schuldner behauptet aber Wagen an Lebensgefährten vor kurzem verkauft zu haben. Wie lange zurück kann dieser Kauf, falls überhaupt wirklich durchgeführt (wie prüfen?), angefochten werden? Kaufvertrag wird nicht vorgelegt.
Der Kauf ist egal, es kommt auf die Übereignung an. Der Schuldner muss zum Zeitpunkt der erfolgreichen Pfändung noch Eigentümer sein.
Die Pfändung macht der Gerichtsvollzieher, prinzipiell gilt die Eiegntumsvermutung für den Gewahrsamsinhaber (= Benutzer). Diese Pfändung wird aber einiges an Vorschüssen erfordern, da das Fahrzeug irgendwo abgestellt werden muss. Id.R 5€ pro Tag bis zu einer Versteigerung nebst Gebühren.
Ich würds mit ner Forderungspfädung von Einkommen und Konto versuchen. Vielleicht gibt auch schon ne e.V.? _________________ In a world of compromise some don´t.
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