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Pfändungsobjekt wie sicherstellen

 
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webrider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 11:43    Titel: Pfändungsobjekt wie sicherstellen Antworten mit Zitat

Hallo Forumsteilnehmer.

Eine Eigentümergemeinschaft hat erfolgreich einen Eigentümer wegen Nichtbezahlen Wohngeld geklagt. Würde nun gerne dessen Auto pfänden lassen. Schuldner behauptet aber Wagen an Lebensgefährten vor kurzem verkauft zu haben. Wie lange zurück kann dieser Kauf, falls überhaupt wirklich durchgeführt (wie prüfen?), angefochten werden? Kaufvertrag wird nicht vorgelegt.

webrider
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Earl Grey
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kauf ist egal, es kommt auf die Übereignung an. Der Schuldner muss zum Zeitpunkt der erfolgreichen Pfändung noch Eigentümer sein.

Die Pfändung macht der Gerichtsvollzieher, prinzipiell gilt die Eiegntumsvermutung für den Gewahrsamsinhaber (= Benutzer). Diese Pfändung wird aber einiges an Vorschüssen erfordern, da das Fahrzeug irgendwo abgestellt werden muss. Id.R 5€ pro Tag bis zu einer Versteigerung nebst Gebühren.

Ich würds mit ner Forderungspfädung von Einkommen und Konto versuchen. Vielleicht gibt auch schon ne e.V.?
_________________
In a world of compromise some don´t.
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