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Hallo, ich habe folgende Frage: Der alleinstehende Herr X. hat eine Hauptwohnung in A. und eine selten benutzte Zweitwohnung in B. Beide Wohnungen verfügen über TV und Radio. Muß er für beide Wohnungen GEZ-Gebühren zahlen (da er schließlich in beiden Wohnungen Radio und Fernsehen nutzt) oder aber nicht (da er ja nur an jeweils einem Ort gucken kann und die Gebühr ja bereits am Hauptwohnort zahlt)? Danke für die Antwort: JohnMorton@(Wortsperre: Firma).de
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.08.06, 21:19 Titel:
Die Antwort auf Frage 12 ist aber nur die halbe Wahrheit. Wird z.B. ein Fernseher immer mitgeschleppt und wieder zurück ist er nicht noch einmal anmeldepflichtig. Die Beweislast liegt bei der GEZ... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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