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Sohn kauft Eigentumswohnung und bestellt für beide Eltern ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht. Die Eltern sind geschieden, leben aber zusammen und ziehen zusammen in die Wohnung ein. Nun zieht der Vater aus, weil sich die Eltern zerstritten haben. Die Mutter nutzt nun alleine das Wohnrecht und bleibt dort auch wohnen.
Das Wohnrecht wurde damals so vereinbart: Der Sohn gewährt das Recht, im Gegenzug zahlen die Eltern alle entstehenden Kosten, wie Abtragung des Darlehens, Hausgeld usw. (alles ohne schriftliche Vereinbarung). Nun wohnt der Vater nicht mehr da und zahlt auch nichts mehr - die Mutter kann nur einen Teil aufbringen.
Fragestellung I: Was ist, wenn der Vater das Wohnrecht wieder ausüben möchte?
Fragestellung II: Gibt es eine Möglichkeit, das Wohnrecht für den Vater austragen zu lassen? Ich habe gehört, dass dies evtl. möglich wäre, weil er das Wohnrecht nicht mehr nutzt.
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