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Zustandekommen eines Vertrages am Telefon

 
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viola334
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Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 23:27    Titel: Zustandekommen eines Vertrages am Telefon Antworten mit Zitat

Ein Mitarbeiter der Firma A (Produktproben etc) ruft bei B an und unterbreitet B das Angebot, gegen einen monatliche Gebühr, welche aber schon im voraus gezahlt werden müsse, als Probant Produkte zu testen und diese Produkte später behalten zu dürfen. B ist sich nicht sicher, was er von der Sache halten soll, lässt sich aber Infomaterial zusenden und gibt hierfür die Adresse heraus. Bei der Frage nach seinen Kontodaten willigt er aber nicht ein, da er am Telefon solche privaten Daten nicht herausgeben möchte. Einige Wochen später bekommt B ein Schreiben, in welchem er von der Firma A herzlich im Programm begrüßt wird. B habe ja auf das Infomaterial nicht mit einer konkreten Widerrufserklärung reagiert, sei also nun Mitglied. B hatte jedoch an der ganzen Sache kein Interesse mehr und schenkt dem Brief keinerlei Beachtung. Er hatte ja am Telefon nur eingewilligt, Informationsmaterial zugesandt zu bekommen, nicht jedoch, Mitglied zu werden – dies kann ja auch nur nach Prüfung des Infomaterials erfolgen. Einige Tage später kommen weitere Briefe mit Identifizierungs Nummer, Kundennummer etc. und schließlich auch einer Rechung. B sendet ein Einschreiben an die Firma A, in welcher er der Firma mitteilt, kein Interesse an ihren Produkten zu haben, nie in einen Vertrag eingewilligt zu haben und nicht weiter mit Briefen belästigt werden möchte. Antwort darauf bekommt B von der Firma A jedoch nicht. Nur: die Firma A schreibt, dessen ungerührt, weiter Briefe, Mahnungen und droht schließlich mit einem Inkassobüro.

Fragen:
Ist hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
Wie ernst muß B die Drohung mit dem Inkassobüro nehmen?
Welche Möglichkeiten hat B, Firma A zur Einstellung des Briefverkehrs/Mahnungen/etc. zu bringen?
Soll B die Briefe von Firma A lediglich ignorieren
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anbieter muß - sofern er Geldforderungen erfolgreich geltend machen möchte - nachweisen, daß ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Gehörnte muß auf Korrespondenz des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Inkassobüros nicht reagieren.
Bei Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides wäre aber eine Reaktion in Form eines Widerspruchs angebracht.
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