Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gesellschaftsanteile Limited Pfändbar ???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gesellschaftsanteile Limited Pfändbar ???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
neuling2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 09:40    Titel: Gesellschaftsanteile Limited Pfändbar ??? Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,
folgende Situation:
Es wurde eine Limited gegründet, da die Einlagen nicht so hoch sein müssen.
Sie schreibt schwarze Zahlen.
Die Limited besteht aus 2 Gesellschaftern 1X 49 %( Geschäftsführer ) 1X51%
Angestellt als Geschäftsführer mit noch niedrigem Gehalt.. Da aufgrund von Scheidung Zwangsversteigerung ect. Vebindlichkeiten bestehen, welche aber überwiegend bezahlt werden, habe ich nun doch etwas Angst, falls sich ein Gläubiger mit den niedrigen Raten nicht zufrieden gibt. Was wäre ist mit meinen Gesellschafteranteilen, können diese gepfändet werden und wie würde das von statten gehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 23:18    Titel: Re: Gesellschaftsanteile Limited Pfändbar ??? Antworten mit Zitat

neuling2 hat folgendes geschrieben::
Was wäre ist mit meinen Gesellschafteranteilen, können diese gepfändet werden und wie würde das von statten gehen.


Natürlich können Anteile an einer Limited gepfändet werden. Überlegen Sie sich doch grundsätzlich mal, was geschehen würde, wenn solche Anteile nicht gepfändet werden könnten:

Dann würde der Gläubigerschutz komplett ad absurdum geführt werden. Jeder könnte eine Einmann-Limited gründen, sein Vermögen auf die Limited übertragen und sich dann bis ins Bodenlose verschulden, während die Gläubiger das Nachsehen haben, denn an die Limited, auf die das Vermögen vorher übertragen worden ist, hätten sie keinen Zugriff.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neuling2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 11:43    Titel: @schmunzelhase Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort,
scheint logisch und ist auch nachvollziehbar, Will mich ja auch nicht den Gläubigern entziehen, im Gegenteil, zahle regelmäßig.Nur der Partner möchte halt abgesichert sein, dass hier nicht einfach " losgepfändet " wird. Notfalls will er meine Anteile abkaufen, welches ich natürlich nicht möchte. Wie ginge eine Pfändung denn von statten ? Kann ich mir so gar nicht vorstellen, wie das gehändelt werden würde ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 17:35    Titel: Re: @schmunzelhase Antworten mit Zitat

neuling2 hat folgendes geschrieben::
Danke für die Antwort,
scheint logisch und ist auch nachvollziehbar, Will mich ja auch nicht den Gläubigern entziehen, im Gegenteil, zahle regelmäßig.Nur der Partner möchte halt abgesichert sein, dass hier nicht einfach " losgepfändet " wird.
Bei einer dt. GmbH baut man i.d.R. für solche Fälle eine Klausel in den Gesellschaftsvertrag ein, dass im Falle der Zwangsvollstreckung in den Anteil der Geschäftsanteil gegen - möglichst geringe - Abfindung eingezogen wird. Ob derlei Klauseln im englichen Gesellschaftsrecht auch möglich sind, weiß ich nicht. Müssen Sie mal einen RA fragen, der sich mit sowas auskennt. Der ist zwar vermutlich etwas teuerer, aber dafür haben Sie ja die "billige" Ltd. Cool
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.