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Hallo an Alle,
folgende Situation:
Es wurde eine Limited gegründet, da die Einlagen nicht so hoch sein müssen.
Sie schreibt schwarze Zahlen.
Die Limited besteht aus 2 Gesellschaftern 1X 49 %( Geschäftsführer ) 1X51%
Angestellt als Geschäftsführer mit noch niedrigem Gehalt.. Da aufgrund von Scheidung Zwangsversteigerung ect. Vebindlichkeiten bestehen, welche aber überwiegend bezahlt werden, habe ich nun doch etwas Angst, falls sich ein Gläubiger mit den niedrigen Raten nicht zufrieden gibt. Was wäre ist mit meinen Gesellschafteranteilen, können diese gepfändet werden und wie würde das von statten gehen.
Was wäre ist mit meinen Gesellschafteranteilen, können diese gepfändet werden und wie würde das von statten gehen.
Natürlich können Anteile an einer Limited gepfändet werden. Überlegen Sie sich doch grundsätzlich mal, was geschehen würde, wenn solche Anteile nicht gepfändet werden könnten:
Dann würde der Gläubigerschutz komplett ad absurdum geführt werden. Jeder könnte eine Einmann-Limited gründen, sein Vermögen auf die Limited übertragen und sich dann bis ins Bodenlose verschulden, während die Gläubiger das Nachsehen haben, denn an die Limited, auf die das Vermögen vorher übertragen worden ist, hätten sie keinen Zugriff.
Danke für die Antwort,
scheint logisch und ist auch nachvollziehbar, Will mich ja auch nicht den Gläubigern entziehen, im Gegenteil, zahle regelmäßig.Nur der Partner möchte halt abgesichert sein, dass hier nicht einfach " losgepfändet " wird. Notfalls will er meine Anteile abkaufen, welches ich natürlich nicht möchte. Wie ginge eine Pfändung denn von statten ? Kann ich mir so gar nicht vorstellen, wie das gehändelt werden würde ?
Danke für die Antwort,
scheint logisch und ist auch nachvollziehbar, Will mich ja auch nicht den Gläubigern entziehen, im Gegenteil, zahle regelmäßig.Nur der Partner möchte halt abgesichert sein, dass hier nicht einfach " losgepfändet " wird.
Bei einer dt. GmbH baut man i.d.R. für solche Fälle eine Klausel in den Gesellschaftsvertrag ein, dass im Falle der Zwangsvollstreckung in den Anteil der Geschäftsanteil gegen - möglichst geringe - Abfindung eingezogen wird. Ob derlei Klauseln im englichen Gesellschaftsrecht auch möglich sind, weiß ich nicht. Müssen Sie mal einen RA fragen, der sich mit sowas auskennt. Der ist zwar vermutlich etwas teuerer, aber dafür haben Sie ja die "billige" Ltd. _________________ Gruß
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