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Wohnungseingangstür

 
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John Morton
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Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 4
Wohnort: 10719

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 17:59    Titel: Wohnungseingangstür Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe zwei Fragen zur Wohnungseingangstür einer Eigentumswohnung: Ist diese Tür Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum? Wer darf bestimmen, in welcher Farbe sie gestrichen wird. Danke für die Antwort an JohnMorton@(Wortsperre: Firma).de
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Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 20:20    Titel: Wohnungstür Antworten mit Zitat

Die Wohnungsabschlußtür ist Gemeinschaftseigentum.

Die Farbe außen ist bereits festgelegt, Farbwechel wäre eine bauliche Veränderung, welcher, wenn nichts anderes vereinbart ist, alle benachteiligten Eigentümer zustimmen müßten.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wohnungseingangstüre stellt die Grenze zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum dar.
Innen ist sie Sondereigentum.
Außen ist sie Gemeinschaftseigentum.
Materiell ist die Türe Sondereigentum.
Die Ansicht von außen ist jedoch Gemeinschaftseigentum.
Innen darf die Türe in pink gestrichen werden - mit blauen Steifen und gelben Tupfen.
Außen muß die Farbe einheitlich sein, bzw. es obliegt der Eigentümergemeinschaft über den Farbanstrich zu entscheiden.
MfG
Lucky
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