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Hallo, ich habe zwei Fragen zur Wohnungseingangstür einer Eigentumswohnung: Ist diese Tür Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum? Wer darf bestimmen, in welcher Farbe sie gestrichen wird. Danke für die Antwort an JohnMorton@(Wortsperre: Firma).de
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 31.07.06, 20:20 Titel: Wohnungstür
Die Wohnungsabschlußtür ist Gemeinschaftseigentum.
Die Farbe außen ist bereits festgelegt, Farbwechel wäre eine bauliche Veränderung, welcher, wenn nichts anderes vereinbart ist, alle benachteiligten Eigentümer zustimmen müßten.
Die Wohnungseingangstüre stellt die Grenze zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum dar.
Innen ist sie Sondereigentum.
Außen ist sie Gemeinschaftseigentum.
Materiell ist die Türe Sondereigentum.
Die Ansicht von außen ist jedoch Gemeinschaftseigentum.
Innen darf die Türe in pink gestrichen werden - mit blauen Steifen und gelben Tupfen.
Außen muß die Farbe einheitlich sein, bzw. es obliegt der Eigentümergemeinschaft über den Farbanstrich zu entscheiden.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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