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Streit um Bewehrung für Kamin

 
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Carolin1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 10:19    Titel: Streit um Bewehrung für Kamin Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

wir haben unseren Rohbau jetzt soweit fertig, die Verputzer sind drin. Aber wir haben ein Problem bezüglich des Kamins:

In unseren Bauplänen ist niemals erwähnt worden, dass unser Kamin, der über 2m aus dem Dach rausschaut, eine Bewehrung benötigt. Wir haben auch nur durch unseren Schornsteinfeger erfahren, dass ein Kamin 40cm über dem Dachfirst rausgucken muss. Deshalb ist er so hoch geworden. Und nur durch Zufall, weil wir Urlaub hatten und uns der Schornsteinfeger auf der Baustelle angetroffen hatte, haben wir von ihm erfahren, dass wir unseren Kamin mit Eisen oder ähnlichem sichern müssen, wegen Einsturzgefahr bei Sturm.

Also haben wir das der Firma, über die wir das Haus gekauft haben, darüber informiert. Nach längeren Diskussionen haben sie uns dann von der Kaminfirma ein "Bewehrungsset" geschickt. Mal abgesehen davon, dass wir ein Gerüst um den Kamin bauen müssen, um die Eisenstäbe einzuführen, haben wir das Problem, dass wir den Kamin nach Aufbauanleitung aufgebaut haben und die Platte oben eingespeist haben. Das heißt, wir bekommen sie nicht mehr ab --> Die Bewehrung kann nicht plaziert werden. Dann wurde uns vorgeschlagen, den Kamin abzureißen und neu aufzubauen. Klar, tolle Sache das, aber wer soll das machen? Anschließend kam der Vorschlag, die Ecken der Schamottsteine abzustemmen, die Bewehrung einzusetzen und dann wieder zuschmieren. Noch besserer Vorschlag Mit den Augen rollen

Jetzt haben wir ein Fax bekommen in dem steht, dass die Firma bereit ist, uns 100EUR zu erlassen. So nach dem Motto: Wir erlassen Euch 100EUR und damit ist der Fall erledigt. Frage Und außerdem steht da noch drin, dass die Bewehrung immer nachträglich eingesetzt würde. Stimmt aber nicht. Denn bei der Aufbauanleitung für das Bewehrungsset ist eindeutig erkennbar, dass die Stangen pro Stein eingesetzt und ausgegossen werden. Das werde ich denen jetzt mal faxen.

Jetzt meine Frage: Wir haben die Schlussrechnung von der Firma, die ca. 10% des Gesamtbetrages ausmacht, noch nicht gezahlt, weil es auch noch andere Sachen zu bemängeln gibt. Bekomme ich da Probleme, wenn ich einfach sage, ich zahle das nicht?

Nächste Frage: Kann ich darauf beharren, dass die Firma das Kaminproblem ohne Kosten für uns löst? Denn meiner Meinung nach lag die Schuld ja schon beim Statiker, oder?

Wäre echt super, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte, ich bin nämlich ziemlich aufgebracht deswegen (weil ich der Meinung bin, dass wir im Recht sind).

Danke und Gruß

Caro Böse
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor hier rechtsberatende Antworten kommen:
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!


Gruß
Exrichter
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Carolin1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, war keine Absicht.

Eine allgemeine Frage zu dem Fall: Ist es OK, wenn eine Abschlussrechnung, die ca. 10% des Gesamtwertes ausmacht, wegen diverser Mängel nicht gezahlt wird? Und zwar so lange, bis die Mängel behoben sind?

Noch eine allgemeine Frage: Wenn in Bauplänen und Statik niemals eine Bewehrung für einen Kamin erwähnt wurde, wer hat dann dafür zu sorgen, dass dieser Kamin gesichert wird?

Ich hoffe, das ist jetzt OK so.

Danke und Gruß

Caro
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cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach, muss die Baufirma dafür sorgen, dass der Schornstein den Vorschriften entsprechend bewehrt wird. Auch der Architekt hätte wissen müssen, wie weit der Schornstein den First überragen muss. Manchmal verzichten Architekten allerdings aus "kosmetischen" Gründen darauf, weil sie Probleme mit dem Bauherrn befürchten, der meistens von einem solchen "Fabrikschlot" nicht gerade begeistert ist. Wenn dann mit dem Bau begonnen wurde, besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr, den Kamin zu verschieben und der Bauherr muss die Kröte schlucken. Für die bautechnisch richtige Ausführung ist jedoch immer die Baufirma verantwortlich - und der Architekt, wenn er die Bauaufsicht führt. Ich würde mich auf gar keinen Fall mit 100 € abspeisen lassen, das ist ja lächerlich! Ihr könnt den Restbetrag zurückbehalten, bis die Mängel abgestellt wurden, es sei denn, die Summe steht in krassem Missverhältnis und ist erheblich höher, als die Kosten für die Mängelbeseitigung sein würden.
Viel Glück!
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da hier gefragt wird
1.Anwalt für Baurecht einschalten (den bezahlt man vom gesparten Geld)
2.Eigene Sachverständige auch zur Bauabnahme hinzuziehen (die bezahlt man vom gesparten Geld).
Was glauben sie liegt noch alles im Argen was ihnen entgangen ist?
(von allem was bereits verputzt verschleiert zugeschüttet wurde abgesehen).

Bei der eigenen BL und bei Abnahme der Gewerke wurde hoffentlich genug gespart.
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
... und bei Abnahme der Gewerke ....



Na,
hoffentlich hats keiner abgenommen.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Chub hat folgendes geschrieben::
Smiler hat folgendes geschrieben::
... und bei Abnahme der Gewerke ....

Na,
hoffentlich hats keiner abgenommen.

Zitat:
dass wir den Kamin nach Aufbauanleitung aufgebaut haben und die Platte oben eingespeist haben

Wer wird das abnehmen, Weinen
nein es ging um das Stück Haus wo der Schornstein rausguckt.
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ktown
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Beiträge: 4210
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BeitragVerfasst am: 16.11.06, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich hab da den schweren Verdacht, dass der Kamin (und eventuell noch mehr im Rohbau) in Eigenleistung erstellt wurde und es niemanden gab der die Baustelle überwacht hat.
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe noch keinen Staiker gesehen, der einen Hauskamin berechnet, wenn überhaupt was angegeben ist dann, gewählt ist Typ xy von Hersteller A-Z.

Dann ist es am Bauleiter das richtige Model in der richtigen Länge etc rauszufingern und auch eventuell zu erkennen, ob da Bewehrung mit reingehört oder nicht.

Gabs keinen, weil Eigenleistung, haftet man auch selbst, ist aber kein Problem man man hat ja vorher schön bei den Bauüberwachungskosten gespart.

Wie aber genau ihre vertragliche Gestaltung mit dem Hausanbieter ausschaut, weis hier keiner.

Technisch gäbs vielleicht noch die Möglichkeit den Kamin durch ausenangebrachte Zugstangen zu sichern (dann müssen Sie Ihre Platte nicht mehr abnehmen).
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Carolin1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.

Bei dem Bau handelt es sich tatsächlich um einen Eigenleistungs-Bau, jedoch war von der Firma, die das Material geliefert hat, ein Instrukteur anwesend bei jedem Stockwerk und es gab auch einen Bauleiter (den Architekten).

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der Kamin von außen bewehrt wird. Jedoch ist es nicht einzusehen, dass die Bauherren dann mit 100EUR abgespeist werden.

Danke nochmal für Eure Hilfe.

Caro
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also was nun die genauen vertraglichen Leistungen Ihres Architekten oder Instuktuers angeht, wissen wir nun immer noch nichts.

Vereinfacht erscheint es mir wie folgt:

Eigenleistung = eigene Verantwortung, insofern sind die 100 € ein großzügiges Geschenk.
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