Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
hab da mal ne frage ... wenn man einen gebietsfremden organismus ausbringt (tier oder pflanze), dann steht das ja unter strafe!?
was sind da für bussgelder fällig und wo kann man das nachlesen?
und muss man für die beseitigung des organismusses aufkommen?
Wenn ich auf einem Maisfeld einen Sonnderblumensamen werde gibts keine Strafe.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.