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Ich bin Student aus Österreich und arbeite als Ferialpraktikant f. 2 Monate in Deutschland. Ich hab jetzt beim Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung eingereicht um eben hier keine Lohnsteuer abgeben zu müssen, sondern dies im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung in Österreich zu tun. Nun meinen die vom Finanzamt, dass es nur geht wenn mein Praktikum ein PFLICHTPRAKTIKUM ist. Es ist meinem Studium auf jedenfall dienlich, doch kein Pflichtpraktikum.
Stimmt das ? Oder wollen die einfach nur die Lohnsteuer einbehalten ?
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