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mündliche Kündigung eines Pachtvertrages

 
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Sir Henry
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 13:29    Titel: mündliche Kündigung eines Pachtvertrages Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier in diesem Forum richtig bin, aber versuchen wir es einmal.

Angenommen ein Pächter P pachtet vom Verpächter V ein Lokal. Die verpachtung wird nur mündlich gemacht. Nun soll es in den Tiefen der Gesetzestexterläuterungen einen Passage geben, nach der in solch einem Fall es langt wenn auch die Kündigung durch eine der Parteien nur mündliche erfolgt.

Ist dies so richtig?

Wenn ja, warum sollte dann die kündigende Partei auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Gekündigten bestehen? Oder gibt es in den noch tieferen Tiefen dieser Erläuterungen einen Zusatz nach dem eine mündliche Kündigung zur Einhaltung von Fristen ausreicht aber diese innerhalb einer bestimmten Frist noch schriftlich bestätigt werden muß um wirksam zu sein?

Sollte ich in diesem Forum nicht richtig sein, bitte ich um einen Hinweis wo ich meine Frage anbringen kann.

Danke
Sir Henry
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
warum sollte dann die kündigende Partei auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Gekündigten bestehen?


Weil P damit nachweisen kann, dass und zu welchem Zeitpunkt gekündigt wurde. Somit werden mögliche Streitigkeiten vermieden, z.B. P behauptet,er habe zu Ende September gekündigt, V sagt das habe P erst zu Ende Oktober und verlangt noch einen weiteren Monat Pacht.

Eine gesetzliche Formvorschrift zu einer Bestätigung einer Kündigung gibt es imho nicht.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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