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fliegermike Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.08.06, 08:51 Titel: Schenkung zurückverlangen |
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Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich der Zurückverlangung einer Schenkung.
Folgender Fall:
Im letztes Jahrhat ein Sohn im Mai €5000 von seinen Eltern geschenkt bekommen.
Letzten Monat kam es zum grossen Krach und der Vater verlangt das Geld zurück.
Es wurde kein Vertrag oder sonstige schriftliche Vereinbarungen getroffen es gibt nur einen Buchungsvermerk "SPENDE".
Der Vater will jetzt per Anwalt das geschenkte Geld einfordern.
Kann er das?
Gruss
Mike
Zuletzt bearbeitet von fliegermike am 10.08.06, 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Peace FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 218 Wohnort: nahe Bremen
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Verfasst am: 10.08.06, 08:54 Titel: |
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Oehm.
Wenn ich nicht irre geht durch eine Schenkung der Besitz von A nach B über.
Somit will er nun dein Eigentum haben. Desweiteren liegt das ganze scho recht lange zurück.
Bin aber keiner von den Rechtlern hier im Forum. Alles nur Vermutung |
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scott FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 10.08.06, 09:19 Titel: |
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hallo und einen schönen guten morgen
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"Geschenkt ist geschenkt -
wiederholen ist gestohlen."
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter
schließe mich dieser meinung an.
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 10.08.06, 11:10 Titel: |
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| Peace hat folgendes geschrieben:: |
Wenn ich nicht irre geht durch eine Schenkung der Besitz von A nach B über.
Somit will er nun dein Eigentum haben. Desweiteren liegt das ganze scho recht lange zurück.
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Abgesehen davon, dass hier viele Begriffe falsch oder ungenau benutzt werden, würde mich einmal interessieren, was Ihre Antwort bezogen auf die Ausgangsfrage bedeutet.
Auf die Frage: "Kann der Vater das Geld zurückverlangen?" haben Sie geantwortet: "Er will dein Eigentum haben" und "Das ganze liegt schon recht lange zurück". _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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fliegermike Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.08.06, 11:31 Titel: |
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So also so richtig weiter sind wir jetzt nicht gekommen.
Für mich als juristisch unbedarfte Person stellt sich die Frage, ob und wie der Vater das Geld einfordern kann.
Ich würde auch sagen geschenkt ist geschenkt. |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 10.08.06, 12:05 Titel: |
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Hallo fliegermike,
| fliegermike hat folgendes geschrieben:: | So also so richtig weiter sind wir jetzt nicht gekommen.
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Das könnte daran liegen, daß Sie die Forenregeln nicht beachtet haben. Bitte lesen Sie diese und editieren Sie Ihren Beitrag entsprechend. Das erhöht die Chance ungemein, brauchbare Antworten zu erhalten.
Danke für Ihr Verständnis. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 10.08.06, 12:07 Titel: |
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| fliegermike hat folgendes geschrieben:: | So also so richtig weiter sind wir jetzt nicht gekommen.
Für mich als juristisch unbedarfte Person stellt sich die Frage, ob und wie der Vater das Geld einfordern kann. |
Ja, er kann es einfordern. Er könnte z.B. Klage erheben.
Ob er damit Erfolg hat, ist eine andere Frage. Es kommt darauf an, was er vorträgt und beweisen kann. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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fliegermike Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.08.06, 12:23 Titel: |
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Welche Beweise müßte er z.B. haben, um vor Gericht Erfolg haben zu können?
Genügt es, dass ich mich mit jemanden verkrache und der jenige alles geschenkte zurückverlangen kann. |
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scott FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 10.08.06, 12:45 Titel: |
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wenn man den gesunden menschenverstand benutzt und sich die geschichte vor augen führt sehe ich keine möglichkeit für deinen vater das geld zurück zufordern, es sei denn die schenkung wurde an irgendwelche bedingungen geknüpft.
wenn ich spazieren gehe und bill gates kommt mir entgegen und sagt hier hast du 5000€ weil du so ein hübscher junger mann bist (grins) dann nehme ich sie bedanke mich und mach mich aus dem staub.
wenn er dann drei tage später sagt ich habs mir überlegt ich will das geld zurück dann hat er wohl geloost.
liebe grüße
scott |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 10.08.06, 12:45 Titel: |
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| fliegermike hat folgendes geschrieben:: |
Genügt es, dass ich mich mit jemanden verkrache und der jenige alles geschenkte zurückverlangen kann. |
Lesen Sie mal hier. |
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fliegermike Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.08.06, 12:58 Titel: |
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Wenn ich das richtig verstehe, könnte dadurch das der Vater und der Sohn sich verkracht haben aus Sicht des Vaters eine grobe Verfehlung vorliegen und er das Geld zurückverlangen.
Der Sohn müßte dann beweisen, dass der Vater der Auslöser des Krachs war um die Forderung abzuweisen.
Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe. |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 10.08.06, 13:12 Titel: |
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| fliegermike hat folgendes geschrieben:: | | Wenn ich das richtig verstehe, könnte dadurch das der Vater und der Sohn sich verkracht haben aus Sicht des Vaters eine grobe Verfehlung vorliegen und er das Geld zurückverlangen. |
Die Sicht des Vaters ist m.E. nicht entscheidend. Es müßte schon objektiv eine "schwere Verfehlung" vorliegen. |
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