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Schenkung zurückverlangen

 
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fliegermike
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 08:51    Titel: Schenkung zurückverlangen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich der Zurückverlangung einer Schenkung.
Folgender Fall:
Im letztes Jahrhat ein Sohn im Mai €5000 von seinen Eltern geschenkt bekommen.
Letzten Monat kam es zum grossen Krach und der Vater verlangt das Geld zurück.
Es wurde kein Vertrag oder sonstige schriftliche Vereinbarungen getroffen es gibt nur einen Buchungsvermerk "SPENDE".
Der Vater will jetzt per Anwalt das geschenkte Geld einfordern.

Kann er das?


Gruss
Mike


Zuletzt bearbeitet von fliegermike am 10.08.06, 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Peace
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Oehm.

Wenn ich nicht irre geht durch eine Schenkung der Besitz von A nach B über.

Somit will er nun dein Eigentum haben. Desweiteren liegt das ganze scho recht lange zurück.

Bin aber keiner von den Rechtlern hier im Forum. Alles nur Vermutung
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scott
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und einen schönen guten morgen
--------------------------------------------------------------------------------

"Geschenkt ist geschenkt -
wiederholen ist gestohlen."
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter

schließe mich dieser meinung an.
,
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Peace hat folgendes geschrieben::

Wenn ich nicht irre geht durch eine Schenkung der Besitz von A nach B über.

Somit will er nun dein Eigentum haben. Desweiteren liegt das ganze scho recht lange zurück.

Abgesehen davon, dass hier viele Begriffe falsch oder ungenau benutzt werden, würde mich einmal interessieren, was Ihre Antwort bezogen auf die Ausgangsfrage bedeutet.
Auf die Frage: "Kann der Vater das Geld zurückverlangen?" haben Sie geantwortet: "Er will dein Eigentum haben" und "Das ganze liegt schon recht lange zurück".
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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fliegermike
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

So also so richtig weiter sind wir jetzt nicht gekommen.
Für mich als juristisch unbedarfte Person stellt sich die Frage, ob und wie der Vater das Geld einfordern kann.
Ich würde auch sagen geschenkt ist geschenkt.
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo fliegermike,

fliegermike hat folgendes geschrieben::
So also so richtig weiter sind wir jetzt nicht gekommen.


Das könnte daran liegen, daß Sie die Forenregeln nicht beachtet haben. Bitte lesen Sie diese und editieren Sie Ihren Beitrag entsprechend. Das erhöht die Chance ungemein, brauchbare Antworten zu erhalten.
Danke für Ihr Verständnis.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

fliegermike hat folgendes geschrieben::
So also so richtig weiter sind wir jetzt nicht gekommen.
Für mich als juristisch unbedarfte Person stellt sich die Frage, ob und wie der Vater das Geld einfordern kann.

Ja, er kann es einfordern. Er könnte z.B. Klage erheben.

Ob er damit Erfolg hat, ist eine andere Frage. Es kommt darauf an, was er vorträgt und beweisen kann.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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fliegermike
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Beweise müßte er z.B. haben, um vor Gericht Erfolg haben zu können?
Genügt es, dass ich mich mit jemanden verkrache und der jenige alles geschenkte zurückverlangen kann.
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scott
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man den gesunden menschenverstand benutzt und sich die geschichte vor augen führt sehe ich keine möglichkeit für deinen vater das geld zurück zufordern, es sei denn die schenkung wurde an irgendwelche bedingungen geknüpft.

wenn ich spazieren gehe und bill gates kommt mir entgegen und sagt hier hast du 5000€ weil du so ein hübscher junger mann bist (grins) dann nehme ich sie bedanke mich und mach mich aus dem staub.
wenn er dann drei tage später sagt ich habs mir überlegt ich will das geld zurück dann hat er wohl geloost.

liebe grüße
scott
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

fliegermike hat folgendes geschrieben::

Genügt es, dass ich mich mit jemanden verkrache und der jenige alles geschenkte zurückverlangen kann.


Lesen Sie mal hier.
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fliegermike
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstehe, könnte dadurch das der Vater und der Sohn sich verkracht haben aus Sicht des Vaters eine grobe Verfehlung vorliegen und er das Geld zurückverlangen.
Der Sohn müßte dann beweisen, dass der Vater der Auslöser des Krachs war um die Forderung abzuweisen.
Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

fliegermike hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das richtig verstehe, könnte dadurch das der Vater und der Sohn sich verkracht haben aus Sicht des Vaters eine grobe Verfehlung vorliegen und er das Geld zurückverlangen.


Die Sicht des Vaters ist m.E. nicht entscheidend. Es müßte schon objektiv eine "schwere Verfehlung" vorliegen.
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