Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.08.06, 13:29 Titel: mündliche Kündigung eines Pachtvertrages
Ich bin mir nicht sicher ob ich hier in diesem Forum richtig bin, aber versuchen wir es einmal.
Angenommen ein Pächter P pachtet vom Verpächter V ein Lokal. Die verpachtung wird nur mündlich gemacht. Nun soll es in den Tiefen der Gesetzestexterläuterungen einen Passage geben, nach der in solch einem Fall es langt wenn auch die Kündigung durch eine der Parteien nur mündliche erfolgt.
Ist dies so richtig?
Wenn ja, warum sollte dann die kündigende Partei auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Gekündigten bestehen? Oder gibt es in den noch tieferen Tiefen dieser Erläuterungen einen Zusatz nach dem eine mündliche Kündigung zur Einhaltung von Fristen ausreicht aber diese innerhalb einer bestimmten Frist noch schriftlich bestätigt werden muß um wirksam zu sein?
Sollte ich in diesem Forum nicht richtig sein, bitte ich um einen Hinweis wo ich meine Frage anbringen kann.
warum sollte dann die kündigende Partei auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Gekündigten bestehen?
Weil P damit nachweisen kann, dass und zu welchem Zeitpunkt gekündigt wurde. Somit werden mögliche Streitigkeiten vermieden, z.B. P behauptet,er habe zu Ende September gekündigt, V sagt das habe P erst zu Ende Oktober und verlangt noch einen weiteren Monat Pacht.
Eine gesetzliche Formvorschrift zu einer Bestätigung einer Kündigung gibt es imho nicht.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.