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Auslandseinkommen und überwiegender Aufenthalt - nicht EU -

 
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frischebrise
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 13.08.06, 08:09    Titel: Auslandseinkommen und überwiegender Aufenthalt - nicht EU - Antworten mit Zitat

Hallo,
erbitte Rat in folgender Situation.
A wohnt im Ausland - mehr als 180 Tage - nicht EU- Staat. Ist dort gemeldet und hat Residenz. Erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen dort.
Die sonstige Zeit wohnt er in Deutschland und erzielt Einkünfte aus V.u.V hier.

Kann A seine Steuer in jedem Staat zahlen wo er sie bewirkt oder kann er sich den Staat aussuchen wo die Progression am gerinsten ist und dort seine gesamte Steuer erklären?

Freundliche Grüsse
frischebrise
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 13.08.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

leider kann er es sich nicht aussuchen Winken

Er sollte mal prüfen, ob es mit dem anderen Staat ein DBA gibt, dort steht näheres.

Eine Liste aller DBA's findet man hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_318/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/001.html

Wenn er denn noch Fragen hat, kann er ja nochmal fragen.

Gruß

der Petz
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