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Verfasst am: 05.08.06, 02:55 Titel: Unfall, wer zahlt ?
Hallo,
ich hoffe hier in diesem Forum bin ich richtig. Angenommen es wäre folgendes passiert.
Eine junge Frau geht bei Licht durch das eigene Treppenhaus (als Mieter) nach unten. Sie verlässt den Hausflur die Tür geht hinter Ihr zu und Sie steht nun auf einem zweistufigen Treppenvorsprung, das Licht im Treppenhaus geht aus, sodas kein Licht mehr durch die Glastür in den Hof scheint.
Die Außenbeleuchtung ist derart schwach, das die Frau eine Stufe übersieht und stürzt. Sie fällt mit beiden Knien auf die Kante einer Betonplatte und verletzt sich derart, das sie sofort in Krankenhaus muß. Da sie sich mit der Schulter abstützte wurde auch die in Mitleidenschaft gezogen.
Der Vermieter hat einen Hausmeisterservice beauftragt, der auch dafür verantwortlich ist die Birnen der Aussenlampe zu wechseln. Die eingebaute Birne in der Lampe ist aber wie vorher schon erwähnt derart schwach, das gerade mal die Lampe selbst im dunklen zu erkennen ist. Die Treppe z.B. ist völlig unbeleuchtet. Alle haben sich im Haus schon darüber beschwert und würden die schlechte Beleuchtung auch bezeugen.
Meine Frage: Steht der Frau Schmerzensgeld zu, wenn ja von wem, oder ist Sie einfach selbst Schuld ?
Verfasst am: 05.08.06, 03:41 Titel: Re: Unfall, wer zahlt ?
J_Baumann hat folgendes geschrieben::
Eine junge Frau geht bei Licht durch das eigene Treppenhaus (als Mieter) nach unten.
Also kannte die Gestürzte offensichtlich die Örtlichkeiten?
J_Baumann hat folgendes geschrieben::
Steht der Frau Schmerzensgeld zu, wenn ja von wem, oder ist Sie einfach selbst Schuld ?
Eine private Unfallversicherung würde wohl zahlen. Auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) kämen evtl. auch noch Leistungen der zuständigen Berufsgenossenschaft in Betracht (glaube ich in diesem Fall aber nicht, da der Unfall noch auf dem eigenen Grundstück passiert ist).
Ansonsten sehe ich eher schlechte Chancen, aus dieser eigenen "Schusselichkeit" auch noch finanziellen Profit schlagen zu können. Leider ist es in Deutschland mittlerweile so, daß ein auf dem Gehweg Gestürzter sich noch vor dem Wiederaufstehen umschaut, wen er dafür verantwortlich machen kann ...
Ein Verschulden des Vermieters oder des Hausmeisters sehe ich hier - trotz einer vielleicht schwachen Außenbeleuchtung - jedenfalls nicht. Gerade im dunkeln ist man selbst zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, wo man so hintritt - zumal die Gestürzte hier offensichtlich die Treppenstufen vor der Haustür auch noch kannte.
Vorschlag: Mit dem Vermieter sprechen und den Schaden einfach mal dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung melden und abwarten, was die Versicherung so dazu sagt ...
Allzu große Hoffnungen würde ich mir da aber nicht machen.
Ansonsten sehe ich eher schlechte Chancen, aus dieser eigenen "Schusselichkeit" auch noch finanziellen Profit schlagen zu können. Leider ist es in Deutschland mittlerweile so, daß ein auf dem Gehweg Gestürzter sich noch vor dem Wiederaufstehen umschaut, wen er dafür verantwortlich machen kann
Im Prinzip sehe ich das genauso. Hier kommt allerdings dazu, das der Hausmeister doch dafür Sorge zu tragen hat das der Hof beleuchtet ist. Wenn man nun noch überlegt das die Frau nie wieder richtig laufen wird, ist das nur ein schwacher Trost.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 05.08.06, 16:05 Titel:
Aha, jetzt wird versuch es auf den Hausmeister abzuschieben.
Ein noch so schwache Glühbirne brennt oder brennt nicht. Selbst eine 15Watt Birne bringt soviel Helligkeit auf die Stufen, daß man sie durchaus erkennen kann. Wie war denn das Schuhwerk der Dame. Zum weiteren muß das Treppenlicht solange brennen, bis jeder sicher das Haus verlassen kann.
Aha, jetzt wird versuch es auf den Hausmeister abzuschieben.
Na das ist ja jetzt völliger Nonsens, hier will keiner irgend jemanden etwas in die Schuhe schieben.
Zitat:
Ein noch so schwache Glühbirne brennt oder brennt nicht. Selbst eine 15Watt Birne bringt soviel Helligkeit auf die Stufen, daß man sie durchaus erkennen kann.
Na da sind wir aber jetzt beim Thema. Von wegen brennt oder brennt nicht. Ein Zeitungstext ist im Abstand von 10cm nicht mehr zu lesen.
Der Besitzer haftet im Regelfall auch bei solchen Schäden, leider!
Geprüft wird dabei aber natürlich, ob das Licht wirklich zu schwach ist, zumal wie bereits gepostet, die Dame ja die Gegebenheiten gekannt haben muss.
(Hatte schon ähnliche Fälle, jedoch ist bei denen das Licht im Keller ausgegangen...)
Mir geht das einfach nicht in den Kopf, wie einem sowas passieren kann...
Meiner Meinung nach sollte man selbst dafür sorgen, dass das Licht lang genug an bleibt. Notfalls mit Hilfe einer Büroklammer oder ähnlichem, die man in den Lichtschalter des Hauses klemmt solange man das Licht benötigt und anschließend wieder entfernt.
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Ob und in welchem Umfang der Hauseigentümer für diesen Schaden haftet, ist von hier aus nicht zu beurteilen, weil zu wenig Informationen, insbesondere über die Örtlichkeit und den Schadenhergang bekannt sind.
Mal ganz grundsätzlich: der Haquseigentümer hat die Verkehrssicherungspflicht, er hat also dafür zu sorgen, dass man auf seinem Grundstück, soweit möglich, gefahrlus rumlaufen kann. Wenn er das nicht macht, also vermeidbare Gefahrenquellen schafft oder bestehende Gefahrenquellen nicht beseitigt, obwohl das möglich und zumutbar wäre, dann haftet er (grundsätzlich) für einen daraus entstehenden Schaden.
Das scheint hier zuzutreffen: eine Außentreppe war nicht ausreichend beleuchtet, dem Hauseigentümer war das bekannt und er hat trotzdem nichts dagegen unternommen. Somit haftet er schon mal grundsätzlich.
Dann wäre zu prüfen, ob und in welchem Umfang den Geschädigten ein Mitverschulden am Schaden trifft. Und da wird´s jetzt von hier aus wirklich schwierig, weil eben zu wenig Informationen da sind.
Man kann argumentieren, dem Mieter war ja bekannt, dass erstens die beiden Stufen vorhanden sind und dass zweitens diese Stufen mangelhaft beleuchtet sind. Er hat sich also auf diese bekannten Umstände enzustellen und mit entsprechender Vorsicht zu verhalten. Nur dadurch, dass er das nicht getan hat, ist es überhaupt zu dem Sturz gekommen. (Man kann eine Treppe, die man täglich begeht, mit etwas Aufmerksamkeit auch im Dunkeln begehen - zumal es sich hier nicht um eine "Treppe", sondern nur um zwei Stufen handelt; oder man kann eine Taschenlampe mitnehmen). Daraus ergibt sich eine gewisse, vielleichgt sogar erhebliche Mithaftung des Geschädigten am Unfall. Wie groß diese Mithaftung wird - ob das jetzt eher 40 % oder vielleicht sogar mehr als 80 % werden - das kann hier keiner sagen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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