Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ärztehaftung Portugal
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ärztehaftung Portugal

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
casoni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 10:26    Titel: Ärztehaftung Portugal Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Rechte hat man als Kassenpatient in Portugal, wenn der Arzt - Privatbehandlung - ein falsche Diagnose erstellt und dadurch über Wochen falsch behandelt wird?
Welche Möglichkeiten hat der Patient?
_________________
Gruß und Danke

casoni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema fühlt sich im Medizinrecht wohler als im Europarecht...
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 22:41    Titel: Re: Ärztehaftung Portugal Antworten mit Zitat

casoni hat folgendes geschrieben::
Hallo,

welche Rechte hat man als Kassenpatient in Portugal, wenn der Arzt - Privatbehandlung - ein falsche Diagnose erstellt und dadurch über Wochen falsch behandelt wird?
Welche Möglichkeiten hat der Patient?


Neben der Frage: Was denn nun? Kassenpatient oder Privatbehandlung? müsste man für eine Antwort
1. mal ein bisschen mehr über den konkreten Sachverhalt erfahren und
2. was eigentlich erreicht werden soll.

Bisher bleibt nur Möglichkeit für die allgemeine Aussage: Prinzipiell die gleichen Rechte wie ein portugiesischer Staatsbürger, denn berufs- und haftungsrechtlich gilt vermutlich das portugiesische Landesrecht.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
casoni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Neben der Frage: Was denn nun? Kassenpatient oder Privatbehandlung? müsste man für eine Antwort
1. mal ein bisschen mehr über den konkreten Sachverhalt erfahren und
2. was eigentlich erreicht werden soll.

Kassenpatient: ja
zu 1. es wurde ein Thrombose diagnostiziert und vier Wochen lang behandelt - Kosten: 700 Euro. Erst bei der Rückkehr nach Deutschland stellte ein Orthopäde fest, dass es sich um eine Entzündung am Kniegelenk handelt, hervorgerufen durch eine Ischialgie (?). Durch Krankengymnastik (und einer Lendenstütze, die jetzt bei längerem Stehen oder Gehen getragen werden muß) wurde das Problem gelöst.
zu 2: die 700 Euro wieder retour - Privatbehandlung war auf Grund des akuten Problems erforderlich, da als Kassenpatient eine Untersuchung erst in mehreren Wochen möglich gewesen wäre (Aussage der Sprechstundenhilfe).
_________________
Gruß und Danke

casoni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo casoni,
da zwischen Deutschland und Portugal ein Krankenversicherungsabkommen besteht, sollte die Rechnung der deutschen GKV vorgelegt werden. Diese wird wenigstens einen Teil der Kosten nach den üblichen Sätzen übernehmen.

Hat man für ein paar Euro zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen - wie immer wieder und überall empfohlen, dann wird die Rechung oft vollständig von dieser übernommen.

Ansonsten bliebe nur der zivilrechtliche Weg nach portugiesischem Recht über ein Gericht in Portugal. Hierfür ist dann evtl. - je nach Klageinstanz und Forderungsinhalt - ein von der portugiesischen Anwaltskammer zugelassener Anwalt erforderlich, der zunächst auch vom Kläger bezahlt werden müsste.

Die Erfolgsaussichten sind äusserst fragwürdig.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.