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Verfasst am: 24.11.04, 01:46 Titel: Versicherungs Fall - Verjährt, oder nicht?
Der Fall passierte vor 24 jahre:
Eine Frau hat mit ihre Auto meine Tochter überfahren. Meine Tochter hatte kleine verletzungen.
Ihre Auto Versicherung sollte nach dem Gerichlichen Urteil eine gewise Geld - Summe für meine Tochter auszahlen. Bis heute haben wir das Geld nicht bekommen - aber auch nicht gefordert.
Die Frage:
Ist der Fall verjährt?.... oder wir können das Geld wieder fordern von der Versicherung?
Aus einem gerichtlichen Titel können Sie 30 Jahre lang Ihre Ansprüche geltend machen. Evtl. Zinsansprüche sind allerdings verjährt, wenn Sie zwischenzeitlich keine Vollstreckungsversuche unternommen haben.
Verfasst am: 24.11.04, 19:11 Titel: schreiben Sie die Versicherung an.
Schreiben Sie die Versicherung an, daß Sie die ihnen zustehende Entschädigung mitsamt Zinsen (das wird ein stattlicher Betrag sein!) haben möchten. Fügen Sie unbedingt eine Kopie des Urteils bei.
Ich bin mir relativ sicher, daß die Versicherung die Akten selbst nicht mehr hat (die Aufbewahrungsfrist dürfte längst vorbei sein) und recht lange alte Bücher wälzen muß um nachzuprüfen, ob sie damals gezahlt haben - und wenn ja wie viel an wen.
Nach so langer Zeit werden Sie wohl mit einer Antwortdauer von 6-8 Wochen rechnen müssen, ehe die die alten Unterlagen aufgetan haben.
Bitte sprechen Sie Ihren damaligen Anwalt auch an, warum seinerzeit nicht gezahlt wurde. Sein Job wäre es eigentlich gewesen, sich auch um das Eintreiben der Ihnen zustehenden Entschädigung zu kümmern.
Das stimmt nicht, es kann nur die Hauptforderung gemäß Titel verlangt werden.
Zinsansprüche verjähren, wenn man aus einem Titel nicht regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) einen Vollstreckungsversuch unternimmt!
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