Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versicherungs Fall - Verjährt, oder nicht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versicherungs Fall - Verjährt, oder nicht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 01:46    Titel: Versicherungs Fall - Verjährt, oder nicht? Antworten mit Zitat

Der Fall passierte vor 24 jahre:
Eine Frau hat mit ihre Auto meine Tochter überfahren. Meine Tochter hatte kleine verletzungen.
Ihre Auto Versicherung sollte nach dem Gerichlichen Urteil eine gewise Geld - Summe für meine Tochter auszahlen. Bis heute haben wir das Geld nicht bekommen - aber auch nicht gefordert.
Die Frage:
Ist der Fall verjährt?.... oder wir können das Geld wieder fordern von der Versicherung? Frage



Vielen Dank
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Aus einem gerichtlichen Titel können Sie 30 Jahre lang Ihre Ansprüche geltend machen. Evtl. Zinsansprüche sind allerdings verjährt, wenn Sie zwischenzeitlich keine Vollstreckungsversuche unternommen haben.
Nach oben
goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 24.11.04, 19:11    Titel: schreiben Sie die Versicherung an. Antworten mit Zitat

Schreiben Sie die Versicherung an, daß Sie die ihnen zustehende Entschädigung mitsamt Zinsen (das wird ein stattlicher Betrag sein!) haben möchten. Fügen Sie unbedingt eine Kopie des Urteils bei.

Ich bin mir relativ sicher, daß die Versicherung die Akten selbst nicht mehr hat (die Aufbewahrungsfrist dürfte längst vorbei sein) und recht lange alte Bücher wälzen muß um nachzuprüfen, ob sie damals gezahlt haben - und wenn ja wie viel an wen.

Nach so langer Zeit werden Sie wohl mit einer Antwortdauer von 6-8 Wochen rechnen müssen, ehe die die alten Unterlagen aufgetan haben.

Bitte sprechen Sie Ihren damaligen Anwalt auch an, warum seinerzeit nicht gezahlt wurde. Sein Job wäre es eigentlich gewesen, sich auch um das Eintreiben der Ihnen zustehenden Entschädigung zu kümmern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt nicht, es kann nur die Hauptforderung gemäß Titel verlangt werden.
Zinsansprüche verjähren, wenn man aus einem Titel nicht regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) einen Vollstreckungsversuch unternimmt!
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.