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Verfasst am: 08.09.06, 21:50 Titel: "Ist Strafverteidigung noch Kampf?"
Hallo,
allen, die sich für Strafverteidigung interessieren, empfehle ich zur Lektüre den Aufsatz:
Rainer Hamm, Ist Strafverteidigung noch Kampf?, in: NJW 2006, 2084 (Heft 29).
Aus der Sicht Hamms ist sie das zum Teil nicht mehr. Sie sollte es seiner Meinung nach aber sein. Hamm hält gemeinsam mit Dahs (Handbuch des Strafverteidigers, Rn. 1) die Fahne mit der Aufschrift hoch: "Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben."
Stichworte: hoffnungslos überlastete Strafjustiz (BGH: "Ressooucenknappheit"), Konfliktverteidigung / kämpferische Verteidigung als Kampf mit Argumenten und Überzeugungskraft, Konfliktbereitschaft, Deal (Urteilsabsprache), Strafverteidigung aus Sicht der Justiz als "notwendiges Übel", Formenstrenge des Strafprozesses, Risikostrafrecht / abstrakte Gefährdungsdelikte, Aufweichung der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls, Prozessmaximen, Konsensprinzip im Strafprozeß, Mithilfe des Verteidigers bei Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs
Jede Menge Stoff also, um nach- und weiterzudenken ...
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