Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.08.06, 16:42 Titel: 40-Jahre alte Tannen, Kiefern und Obstbäume-Fällung erlaubt?
Hallo,
mein Mann und ich werden zum 1.12. ein 40-Jahre altes Haus mit 2000 qm großem Grundstück mit genauso altem Baumbestand kaufen.
Auf dem Grundstück befinden sich einige Nadelbäume, die dem Haus eine Menge Licht, sowie die Süd-West-Sonne rauben.
Außerdem steht auf dem Grundstück ein alter Pflaumenbaum, bei dem uns sowohl der Standort, als auch die Tatsache, dass die Pflaumen zur Reifezeit eine Menge Arbeit und Dreck mit sich bringen, stört.
Daher möchten wir diese Bäume nach Kaufdatum gerne fällen bzw. fällen lassen.
Ist dies ohne weiteres möglich? Stehen Nadel- und Obstbäume unter besonderen Schutz?
MfG
dany174
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 15.08.06, 20:43 Titel:
Auch das Fällen von Bäumen ist mittlerweile gesetzlich geregelt. Frage mal bei der Gemeine-/Stadtverwaltung nach. Beu uns dürfen z.B. keine Bäume mit einen Stammumpfang von > 40cm nur mit Genehmigung gefällt werden.
Nicht alle Kommunen zwingen Grundstückseigentümer durch sog. Baumschutzsatzungen, den Gartengeschmack des Voreigentümers beizubehalten. Unter Schutz stehen dann nur sogenannte "Naturdenkmale", die aber einzeln ausgewiesen werden müssen. Außerdem trifft den Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht für Bäume, die auf seinem Grundstück stehen. Also muss auf jeden Fall geprüft werden, ob die Bäume auch bei Sturm noch standfest sind, Todholz muss ausgelichtet werden.
Neben der Baumschutzsatzung können auch "Gebietssatzungen" oder "Denkmalschutzsatzungen" entsprechende Regelungen beinhalten - bei dem Rückzug auf die Verkehrssicherungspflicht trifft den Unterhaltungspflichtigen meist noch eine Verpflichtung zum Ausgleich.
Am besten einmal zum Bezirksamt/Stadtverwaltung gehen und nachfragen -> und die Auskünfte schriftlich geben lassen _________________ MfG,
Duisburger
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.