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Verbotene Nazi-"Symbole"?
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Mysteria
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 23:40    Titel: Verbotene Nazi-"Symbole"? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich kann mich erinnern gelesen zu haben, dass gewisse Symbole/Schriften, die in Zusammenhang mit der Nazizeit stehen verboten sind.

Wo kann ich das nachlesen?

Konkret geht es um ein T-Shirt mit der Aufschrift "Landser-Soldat des Reichs". Geschockt

Grüsse
Mysteria
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

Derartige Bekleidungsstücke dürften sich bereits durch die 'Gesetze des guten Geschmacks' von selbst verbieten. Eine Fundstelle dazu gibt es aber vermutlich nicht.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Manuchen152
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo OldPiper,

in § 86a StGB sind zwar keine Beispiele genannt, welche Symbole verboten sind, jedoch verbietet dieser § das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Allerdings weiss ich nicht genau, wo genau steht, welche Symbole verboten sind. Verlegen
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"Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann." Francis Piacabia
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schon ok, meine Antwort war auch nicht wirklich juristisch ernst gemeint. Ein Aufdruck wie oben beschrieben dürfte wohl nicht unter das Verbot von Nazi-Symbolen fallen. Es ist ja kein Symbol. Es ist nur einfach blödsinnig.
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MfG
Old Piper
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Manuchen152
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Schon ok, meine Antwort war auch nicht wirklich juristisch ernst gemeint. Ein Aufdruck wie oben beschrieben dürfte wohl nicht unter das Verbot von Nazi-Symbolen fallen. Es ist ja kein Symbol. Es ist nur einfach blödsinnig.



Mhh... nun ja, wenn man mal googelt ist es ein strittiges Thema. Aber als Symbol seh ich den Schriftzug auch nicht.
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Mysteria
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten!

Ich hatte wirklich geglaubt, dass sowas verboten ist.
Mir fehlen noch immer die Worte......
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MacX85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich führe das gleich mal weiter, weil das Thema ähnlich ist.

Es geht um Militärkleidung:
man findet vielerorts Militärreproduktionen für Reenactmentbedarf und ähnliches, auch moderne BDUs in verschiedensten Tarnaufdrücken. Unter anderem werden da auch oft Tarnmuster der ehemaligen Wehrmacht und Waffen SS angeboten.

Jetzt habe ich einmal gehört, dass jemand zu einer Geldstrafe belangt wurde wegen öffentlichem Umherlaufens in einer Jacke mit Erbsentarnaufdruck (Waffen SS).

Ich weiß es zwar nicht sicher, aber ich war immer der Meinung, dass nur das öffentliche Zeigen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe steht, nicht aber soetwas wie Tarnmuster.

Vielleicht weiß jemand genaueres?
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Cool_Moe_D
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Genaueres kann man dazu nicht sagen, weil es immer Einzelfälle sind. In den seltensten Fällen läuft noch jemand mit Hakenkreuz auf den Armen rum. Allerdings wird oftmals die Öffentliche Ordnung in den Landesgesetzen herangezogen um gegen "moralisch fragwürdige" Sachverhalte vorzugehen. Und dann wird bestimmt auch schonmal eine bestimmte Tarnjacke oder ein Schutzhelm beschlagnahmt. Z.B. ist es verboten T-Shirts der Marke "Lonsdale" unter offener Jacke zu tragen, weil dann der Schriftzug "NSDA" zu sehen ist. Wir kennen alle die Probleme dieses Landes mit der Bewältigung der Vergangenheit und die Behörden sind angewiesen dementsprechend scharf durchzugreifen!

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass jemand der Tarnzeichen der SS trägt, meißtens nicht aus modischen Zügen handelt, sondern um zu provozieren. Diese Leute sind dann in keinster Weise schutzwürdig...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Cool_Moe_D hat folgendes geschrieben::
Z.B. ist es verboten T-Shirts der Marke "Lonsdale" unter offener Jacke zu tragen, weil dann der Schriftzug "NSDA" zu sehen ist.


Und was ist an dem Schriftzug "NSDA" verboten? Dürfte ich auch kein T-Shirt mit dem Wort "Insdand" (holl. für "Augenblick") tragen, weil es je nach Abdeckung durch meine Oberkleidung zu einer 80%igen Übereinstimmung mit dem Kürzel der Hitler-Partei kommen könnte?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

ich kann mich erinnern gelesen zu haben, dass gewisse Symbole/Schriften, die in Zusammenhang mit der Nazizeit stehen verboten sind.

Finde ich langsam auch ziemlich überholt. Auf das Hakenkreuz zum Beispiel haben die Nazis imho "kein Abo". nach über 60 Jahren sollte das wohl mal langsam zur Geschichte gehören. Es hatte früher auch mal andere Bedeutungen. Das Symbol haben die weder erfunden noch gehört es denen. Wer meint dessen Verwendung verbieten zu müssen "nur" weil es die Nazis mal verwendet haben, schenkt das Symbol ja eher den Nazis die das gar nicht verdient haben....

Hätte nicht auch das Hakenkreuz ein Recht auf "Entnazifizierung"?

my 50 cents dazu...
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Cool_Moe_D
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 06:04    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Cool_Moe_D hat folgendes geschrieben::
Z.B. ist es verboten T-Shirts der Marke "Lonsdale" unter offener Jacke zu tragen, weil dann der Schriftzug "NSDA" zu sehen ist.


Und was ist an dem Schriftzug "NSDA" verboten? Dürfte ich auch kein T-Shirt mit dem Wort "Insdand" (holl. für "Augenblick") tragen, weil es je nach Abdeckung durch meine Oberkleidung zu einer 80%igen Übereinstimmung mit dem Kürzel der Hitler-Partei kommen könnte?


Genau aus diesem Grund... ist ein Hamburger Fall (glaub ich) und ist in diesem Zusammenhang bei einer "rechten Demonstration" geahndet worden. Wie gesagt, mag sein, dass es nicht strafrechtlich verfolgt wird aber die Polizei ist jedenfalls wegen Störung der öffentlichen Ordnung eingeschritten!
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MacX85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Cool_Moe_D hat folgendes geschrieben::

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass jemand der Tarnzeichen der SS trägt, meißtens nicht aus modischen Zügen handelt, sondern um zu provozieren. Diese Leute sind dann in keinster Weise schutzwürdig...


Das wäre allerdings eine ziemlich willkürliche Rechtssprechung. Es kann, muss aber nicht politischen Hintergrund haben, wenn man soetwas trägt, Beispiel wieder Reenactment, Airsoft. Diese Jungs lieben es einfach historische Schlachten nachzuspielen, und haben mit Politik nix am Hut. Wenn es auf ner Nazi Demonstration dazu kommen würde, wäre der Fall eindeutiger, aber auch da finde ich es komisch, weil das Tarnmuster auch damals keine politische "Relevanz" hatte, sondern einfach bestmöglich tarnen sollte. Es ist von daher keine rechte "Symbolik".

Es ist auch sehr merkwürdig, wann sich die Ordnungshüter veranlasst fühlen gegen Störung der öffentlichen Ordnung einzuschreiten. In einer Tarnjacke sehen sie eindeutig extremistische Anliegen, ein T-Shirt, auf dem ein großer Galgen abgebildet ist, und darunter steht "Dem Deutschen Volke" wird offensichtlich als politisch bedenkenlos eingeordnet.
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Cool_Moe_D
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt, wir berichten hier von Einzelfallsachverhalten, die von Einzelfallbeamten geahndet oder nicht geahndet werden... Man kann hier m.E. nicht vopn einer einheitlichen Vorgehenslinie "der Polizei" sprechen. So unjuristisch es auch klingen mag, veranlasst wahrscheinlich immer ein gewisses "Bauchgefühl" der Beamten die jeweilige Entscheidung. Hinterher kannst du selbstverständlich den Rechtsweg bestreiten aber ein Großtel der Fälle wird wahrscheinlich rügenlos bleiben, wenn deine Einzige Argumentation ist: "Wieso denn nicht? Ist doch mein gutes Recht auf einer Demo Tarnmuster zu tragen!" Fakt ist, dass du damit provozieren willst und solange du keine vernünftigen Gründe darlegen kannst, wieso du ausgerechnet auf dieser Demo Tarnmuster tragen musstest, bist du nunmal nicht schutzwürdig. Das ist keine Willkür sondern Effektivität des Rechtsstaates.
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MacX85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, auf der anderen Seite ist es kein Verbrechen diese Meinung zu haben, und sie zu äußern auch nicht.
Wenn der Rechtsextremist der Meinung ist mittels Tarnmuster seine Gesinnung zu äußern, ist es seine Sache. Wenn der Anarchist es mit zerfetzten Klamotten und antistaatlichen Parolen auf seinem Rucksack tut, juckt es den Ordnungshüter ja auch nicht.

Fakt ist, dass es unter Strafe steht bestimmte Symbole öffentlich zu zeigen. Von einem Verbot von Tarnmustern habe ich persönlich nie erfahren. Aber die Wege der Justiz sind manchmal schwer zu durchschauen.
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Cool_Moe_D
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Du musst aber ein allgemeines Verbot von einer Maßnahme unterscheiden, die sich auf die öffentliche Ordnung oder das Versammlungsgesetz stützen.

Verbotene Symbole i.S.d. § 86a StGB sind "immer verboten" und unterliegen dann auch der Einziehung. Das heisst, dann gibts eine Strafanzeige!

Dein Tarnmuster auf einer Demo erfüllt nicht den Tatbestand des § 86a StGB aber wohl in diesem Fall einer Maßnahme, die sich auf das VersG stützt. Dein Tarnmuster wird auch nicht eingezogen und du bekommst auch keine Strafanzeige. Das Teil wird nur für die Dauer der Demo sichergstellt.

Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § 15 VersG ganz klar eine Richtung eingeschlagen, die "nur" gegen Rechtsextreme zielt. Also wird alles was insbesondere bei Versammlungen "Gleichgesinnter" geschieht besonders kritisch beobachtet und es wird schonmal eher zum "Schlagstock" gegriffen, wie es evtl. bei einer Versammlung von Autonomen gemacht werden würde.

Das würde hier aber wahrscheinlich zu einer Grundsatzdiskussion führen... Die Geschichte wird nunmal von den Siegern geschrieben und solange kein dritter Weltkrieg ausbricht, wird die deutsche Regierung immer wieder kleine Brötchen backen, wenn es um die Bewältigung der Vergangenheit geht. Ich bin kein Kind dieser damaligen Zeit und mich interessiert es nicht und ich kann es ehrlich gesagt nicht mehr hören. Aber akzeptieren musst du es nunmal, dass die "Anhänger dieser Dekade" auf Jahr und Tag hier von Judikatur und Exekutive "gejagt werden". Wenns dir nicht passt, such dir ein anderes Land aus. Egal welches, nur in Deutschland hast du mit dieser Gesinnung verloren.
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