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Probleme mit der Kündigung eines bestehenden Fitnessvertrags

 
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manfredjobst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 10:15    Titel: Probleme mit der Kündigung eines bestehenden Fitnessvertrags Antworten mit Zitat

Ich weiß, das Thema wurde hier bereits x-mal diskutiert, leider konnte ich aber noch keine passende Antwort auf das nachfolgende Problem finden.

A hat im Oktober 1988 einen Fitnessvertrag für eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht 2 Monate vor Ablauf mit Einschreiben gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Aufgrund der bereits sehr langen Laufzeit wurde der Vertrag bereits mehrmals im Sommer - gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (insgesamt bisher etwa EUR 30,--) für einige Monate (insgesamt 10 Monate) stillgelegt. Durch diese Stillegungen verlängert sich der Vertrag jedoch bei Kündigung um eben diese Monate.

Da der Kündigungstermin für den Vertrag jetzt um einige Tage verschwitzt wurde, würde eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt bedeuten, dass der Vertrag frühestens im Juni 2008 endet.

Ist dies überhaupt rechtlich haltbar? In meinen Augen handelt es sich hier um einen Knebelvertrag. Sehe ich das richtig? Was kann A machen, um aus dem Vertrag kurzfristig auszusteigen? Gibt es entsprechende Gerichtsurteile zu ähnlichen Problemen?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Manfred
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13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das sieht nicht gut aus.
Es gilt auch hier der Grundsatz: "Pacta sunt servanda" (Verträge müssen eingehalten werden). Es ist auch nicht sonderlich glaubwürdig, nach einer derart langen Vertragszeit, nur weil jetzt die Kündigungsfrist versäumt wurde, plötzlich von einem Knebelvertrag zu sprechen. Leider kann ich erst heute Abend Rechtsprechung zitieren, jedoch ist eine Verlängerung von einem Jahr neuerdings von Gerichten nicht mehr beanstandet worden, so dass von daher keine Chance besteht. Bekommt man eine vorzeitige Kündigung nicht auf dem Verhandlungswege hin, dann kann man nur fristgerecht kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände machbar. Das Verpassen der Kündigungsfrist kann zudem dem Studio nicht angelastet werden. Da ist maßgebend die Sorgfaltspflicht des Kunden.

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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manfredjobst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn deutsche Gerichte die Beschränkung der Entscheidungsfreiheit auf fast 2 Jahre als Recht ansehen, dann weiß ich nicht, was in diesem unserem Lande als Recht angesehen wird. Die lange Kündigungsfrist und die lediglich einmalige Möglichkeit der Kündigung des Vertrags innerhalb eines Jahres sind ja gerade ausschlaggebend gewesen, dass die Kündigung des Vertrags immer wieder aufgeschoben wurde. Neue und bessere Angebote können da ja wohl nicht angenommen werden. Und ob dies im Einklang steht mit dem Wettbewerb, wage ich zu bezweifeln. In meinen Augen verschafft sich der Studiobetreiber hier klar einen wettbewerbsverzerrenden Vorteil gegenüber anderen Studios. Der Vertrag wurde im übrigen wie bereits erwähnt im Jahre 1988 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt herrschte leider noch keine solche Studiodichte wie man sie jetzt vorfindet. Und wenn Du dann auf dem Land wohnst, nimmst Du natürlich, was Du kriegen kannst. Du willst ja Sport machen. Und auch unsere Gesetzgebung musste sich damals erst einmal auf dieses neue Sportbewusstsein einstellen, was, wie man sieht, nur sehr bescheiden gelang.

Eine Definition des Begriffs Knebelvertrag lautet übrigens:

'Ein Knebelvertrag ist eine Vereinbarung, welche die Entscheidungsfreiheit eines Partners in wirtschaftlicher Hinsicht derart beschränkt, daß er keine wesentlichen Entscheidungen mehr selbständig treffen kann.'

Wenn das in diesem Fall nicht zutrifft! Unsere Gerichte machen es sich da anscheinend ganz schön einfach. Böse Aber es ist ja immer noch einfacher, so 'ner kleinen Einzelperson eins drauf zu geben, als sich mit 'nem Studio anzulegen hinter dem ja womöglich noch 'ne ganze Kette steht, die, um ja kein unangenehmes Urteil zu riskieren, von Instanz zu Instanz zieht, bis sie 'Recht' bekommt. Und wenn dann mal das Urteil eines kleinen Richters revidiert wird - wie sieht denn das dann aus!

Bitte nicht böse sein, dass ich so sarkastisch bin, aber im Moment kann ich einfach nicht anders. Ich bin ehrlich enttäuscht von diesem unserem 'Recht'.

Manfred
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

manfredjobst hat folgendes geschrieben::
Wenn deutsche Gerichte die Beschränkung der Entscheidungsfreiheit auf fast 2 Jahre als Recht ansehen, dann weiß ich nicht, was in diesem unserem Lande als Recht angesehen wird.


Wieso fast zwei Jahre? Ausser Unwissenheit in rechtlichen Dingen scheint dir auch der Gregorianische Kalender nicht gelaeufig zu sein.
Vom August des einen Jahres (verpasster Kuendigungstermin) bis zum Oktoaber des naechsten (naechste Kuendigungsmoeglichkeit) sind es ein Jahr Laufzeit plus zwei Monate Kuendigungsfrist, summa summarum 14 Monate. Zwei Jahre waeren allerdings zwoelf Monate...

Zitat:
Bitte nicht böse sein, dass ich so sarkastisch bin, aber im Moment kann ich einfach nicht anders. Ich bin ehrlich enttäuscht von diesem unserem 'Recht'.


Dein unqualifiziertes Jammern ueber den Rechtsstaat ist laecherlich. Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Du hast den Kuendigungstermin verpasst. Du hast die Sache vermasselt.
Also hoer auf den Fehler bei anderen zu suchen.
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Injuve
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Unser Recht schützt nunmal den kleinen Mann insofern, als dass in der Regel Verträge mit einer längeren Bindungszeit als 2 Jahre unzulässig sind - irgendwo muss nunmal eine Grenze gesetzt werden. Dass das manchmal ärgerlich ist, kann ich nachvollziehen und im Übrigen ist man auch bei einem solchen 2-Jahresvertrag nicht unbedingt chancenlos.

Aber ganz ehrlich werde ich auch nie ganz verstehen, weshalb man solch e inen Vertrag überhaupt abschließt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit einem Studio keine andere Lösung findet, wenn man sich weigert, solch eine Laufzeit einzugehen. Denn Kunden wollen die ja auch haben. Bei meinem letzten Zeitungsabo hieß es auch erst, dass sich der Vertrag jeweils um 6 Monate verlängert, andere Lösungen gäbe es nicht. Nachdem ich erklärt habe, dass wir zu den Bedingungen nicht ins Geschäft kommen, hatte ich plötzlich eine monatliche Kündigungsfrist. Sorry - ich weiss, dass das jetzt auch nicht hilft. Mit den Augen rollen
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manfredjobst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dummerchen:

Zitat:
Wieso fast zwei Jahre? Ausser Unwissenheit in rechtlichen Dingen scheint dir auch der Gregorianische Kalender nicht gelaeufig zu sein.
Vom August des einen Jahres (verpasster Kuendigungstermin) bis zum Oktoaber des naechsten (naechste Kuendigungsmoeglichkeit) sind es ein Jahr Laufzeit plus zwei Monate Kuendigungsfrist, summa summarum 14 Monate. Zwei Jahre waeren allerdings zwoelf Monate...


Bevor Du über andere Leute herziehst, solltest Du vielleicht mal erst die Beiträge richtig lesen. 1 Jahr Kündigungsfrist plus 10 Monate Stilllegungen im Sommer macht nach Adam Riese 12 Monate + 10 Monte = 22 Monate; da 24 Monate 2 Jahre ausmachen (mit Deinen 12 Monaten hat Dich wohl jemand zum Narren gehalten, Du solltest nicht alles glauben, was man Dir sagt Winken ), kann man wohl schon von fast 2 Jahren sprechen (addiert man dann noch die 2 Monate Kündigungsfrist hinzu, sind wir schon bei genau 2 Jahren). Aber Du siehst das bestimmt anders, da bin ich mir sicher.

Zitat:
Dein unqualifiziertes Jammern ueber den Rechtsstaat ist laecherlich. Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Du hast den Kuendigungstermin verpasst. Du hast die Sache vermasselt.
Also hoer auf den Fehler bei anderen zu suchen.


Erstens mal, mein liebes Dummerchen, geht es hier nicht um mich - Du solltest mittlerweilen wissen, dass es verboten ist, im Internet kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen und ich würde es nie wagen, irgend jemanden hier im Forum deshalb in Schwierigkeiten zu bringen. Dieser Fall ist mir nur zu Ohren gekommen und hat mich interessiert.

Zweitens: Über Recht kann man ja bekanntlich streiten. Was der eine für gut ansieht, muss für den anderen nicht unbedingt auch eine befriedigende Lösung sein. Wer sagt mir den, dass hinter Dummerchen nicht ein kleiner Fitnessstudiobetreiber oder sonst wer steckt - möglich ist ja alles. Dann sieht die Sache natürlich wieder ganz anders aus. Aber selbst dann hätte ich für Deine Äußerungen kein Verständnis.

@ Injuve:

Der Vertrag wurde wie bereits erwähnt im Jahre 1988 abgeschlossen, zu einem Zeitpunkt, als die Fitnesswelle voll im Rollen war und noch nicht so viele Studios existierten. Hinzu kommt noch dass das Studio sich auf dem Land befindet. Ich weiß, wenn man in der Stadt wohnt und eine breite Auswahl an Studios hat, kann man das nur schwer nachvollziehen. Das nächste Studio ist aber heute noch etwa 20 Kilometer entfernt und da unterschreibt man/frau in seinem Bestreben etwas für die Gesundheit zu tun auch schon mal so einen Vertrag. Noch dazu wenn man/frau in dem Studio gearbeitet, es als Arbeitnehmer mitaufgebaut und den Vertrag sozusagen mit 'Freunden' abgeschlossen hat. Ich weiß, dass das im nachhinein dumm war, aber Fakt ist, dass nicht jede Entscheidung, die der Mensch trifft, unbedingt logisch oder rational sein muss. Und wer will schon jede Entscheidung, die er trifft, vorab mit einem Anwalt bereden. Ab und zu muss man auch mal spontane Entscheidungen treffen (das wäre jetzt wieder ein Punkt, auf den das liebe Dummerchen einsteigen könnte Lachen ).
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Thali
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 19:45    Titel: Studio Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

also ich gehe mit dem bislang geschriebenen nicht ganz konform und könnte mir gut vorstellen, daß die Gerichte ein mehr als 18-jähriges Festhalten an einem Fitness-Vertrag durchkreuzen würden.

Zunächst wäre zu fragen, wie es mit der Anwendung der §§ 305 ff. BGB steht.
(Ob gem. Art. 229 § 5 S.2 EGBGB das BGB in der aktuellen Fassung oder das AGBG in der alten Fassung anwendbar sind kann dahinstehen, da diese Gesetze sich im relevanten Inhalt nicht unterscheiden, das aktuelle BGB wäre aber anzuwenden.)

Die direkte Anwendung von § 309 Nr.9 BGB ist problematisch, da ein Fitnessvertrag ein sog. Vertrag besonderer Art ist, der überwiegend jedoch ein Mietverhältnis und nicht die Erbringung von Dienstleistungen zum Inhalt hat.
Da die Fitness-Studios aber nun mal überwiegend AGB verwenden, müßte hier entweder § 307 BGB (mit Orientierung am Gedanken des § 309 Nr.9 BGB) oder § 309 Nr.9 BGB analog anwendbar sein.

Nach dessen Wortlaut wäre eine 2-jährige Mindestvertragslaufzeit mit einer jeweils einjährigen Verlängerungsoption zulässig. Eine 3-monatige Kündigungsfrist wäre ebenfalls zulässig, ohne daß es hier eine Zeitbegrenzung gäbe. Insofern haben die Kollegen recht.

Ich zweifle jedoch daran, daß der Gesetzgeber beim Entwurf, bzw. der Übertragung dieser Vorschrift eine fristlose Kündigung eines Verbrauchers auch nach 18 Jahren (!) noch ausschließen wollte. (teleologisch ausgelegt)
Auch in Anbetracht der Schuldrechtsmodernisierung, die ja in erster Linie die Transformation verbraucherschützenden europäischen Rechts zum Ziel hatte, folge ich hier keiner extensiven Auslegung von § 309 Nr.9 BGB.
Eine 18-jährige Laufzeit für einen Fitness-Vertrag ist zudem vergleichsweise so ungewöhnlich, daß ein Studiobetreiber sich hier nicht mehr auf Vertrauensschutz und Rechtssicherheit berufen könnte.
Letztlich gebieten auch die mit langjährigen Verträgen erzielten Überschüsse (weniger die Umsätze) der AGB-Verwender einen gerechten Ausgleich zugunsten der Verbraucher. Dieser ist durch eine restriktive Auslegung des § 309 Nr. 9 BGB erreichbar.
(Subsidiär hätte ich hier deshalb auch § 314 BGB positiv geprüft.)

Die Rechtssprechung hat die Mindestvertragslaufzeit bei Fitness-Studios (von § 309 Nr.9 abweichend, oder hat sie ihn gar nicht angewendet?) bereits auf 12 Monate reduziert und auch die zulässige Gesamtlaufzeit wird kontrovers diskutiert, allerdings nicht im Bereich von 18 Jahren, das sollte m.E. nur mit Einwilligung des Verbrauchers möglich sein.

Im Ergebnis würde ich dem Verbraucher das Recht zur fristlosen Kündigung (bei weitem) einräumen und dem Studiobetreiber weitere Ansprüche versagen!

Ansonsten leidet mein Beitrag möglicherweise darunter, daß ich gerade keinen Kommentar zur Hand habe...., aber hier wird ja sowieso noch was gepostet. Oder?
_________________
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