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Berufsunfähgikeit

 
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sterny
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 17:44    Titel: Berufsunfähgikeit Antworten mit Zitat

hallo,

bin in der glücklichen Lage, daß ich einen Vertrag zum Thema Berufsunfähigkeit bekommen habe. DAzu habe ich meine ganze Krankengeschichte offenbart.
Nun ist meine FRage, welche Informationen muß ich NACH abschluß des Vertrages meiner Versicherung melden ? jedesmall, wenn ich beim Zahnarzt war ? jede Untersuchung beim hausarzt ? oder muß überhaupt nichts mehr der Versicherung gemeldet werd Mit den Augen rollen en ?
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

dieses Thema ist zwar im Versicherungsrecht besser aufgehoben, aber ich antworte trotzdem mal Sehr glücklich

Nein, nach Abschluß der Berufsunfähigkeitsversicherung muß weder ein Arztbesuch noch irgendeine Krankheit gemeldet werden. Nur wenn Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde, muß dies unverzüglich gemeldet werden.
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

der Petz hat den Beitrag auf Empfehlung ins Versicherungsrecht verschoben.....
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