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Folgekosten aus Mietsachschaden
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 15:20    Titel: Folgekosten aus Mietsachschaden Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
In einer Mietwohnung würde durch einen "leckenden" Puzteimer der Laminatboden in der Küche beschädigt. Aufgequollen sind 4 Laminatplatten, die als Erstbelag im Jahr 1998 in der Wohnung geklebt verlegt wurden. D..h es können keine einzelnen Platten ausgetauscht werden. Und zum Erneurn des Laminats auf ca. 12m² muss die Küchenzeile ab- und wieder aufgebaut werden. Rechnungen über die Anschaffung und die Verlegearbeiten sind nicht mehr vorhanden.
Die Privathaftpfl. veranschlagt 300€ Zeitwertersatz für das Laminat. Ein Kostenvoranschlag, der die Kosten für das Verlegen und das Ein- und Ausbauen der Küchen enthällt ( ca. 1200€) bleibt von der Vers. unberücksichtigt).
Diese Handwerkerkosten für Verlegen und Küche ein- und ausbauen sind Folgekosten aus diesem Mietsachschaden. Ist die Vers. verpflichtet diese auch zu zahlen ? Wenn nein, wer trägt diese Kosten ?
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

warum gibt mir keiner einen rat? habe ich was falsch gemacht ???
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Opafranke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Also gut mach ich mal den Anfang.

Die Versicherung hat also schon einmal den Schaden anerkannt, sonst wäre keine Zahlung erfolg, bzw. kein Angebott!

Der Mieter der den Schaden verursacht hat ist schon einmal fein raus, er braucht normal keine Angst haben, etwas aus eigener Tasche zu zahlen.

Der Vermieter muss sich jetzt mit der Versicherung auseinandersetzen und einigen, welchen Schaden und welche evtl. Kosten er ersetzt bekommt. Die Versicherung muss ihm den Schaden ersetzen, der Ihm laut BGB zusteht und das ist der Zeitwert. 300 € klingen bei 12qm durchaus angemessen. Ich weiß nicht ob der Vermieter 1200 € haben möchte, denn das wäre schon sehr sehr übertrieben.

So das ist meine Meinung!

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

100 € pro qm? ja, das handwerk hat goldenen boden...oder gute bekannte, die schöne kostenvoranschläge ausstellen.

der vermieter hat nur anspruch auf den zeitwer. laminat ist im übrigen ein eher minderwertiger bodenbelag, der seinen wert relativ schnell verliert.
die restlichen kosten muß der vermieter selbst tragen.

ob die höhe des zeitwertes gerechtfertigt ist, kann von hier aus natürlich nicht beurteilt werden, ohne zu wissen um welche qualität des beschädigten laminates es sich handelte und wie alt der laminat ist.
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

@ Opafranke

also 300€ sind als zeitwert angemessen. das ist auch nicht das problem. vielmehr geht es um die "folgekosten". der kostenvoranschlag des vermieters enthällt: neuen laminatboden, abbau der küchenzeile, entfernen des alten geklebten laminats, verlegen des neuen laminats, einbau der küchenzeile. das alles ergibt ca. 1200€.

muss die versicherung nicht zumindest einen teil dieser kosten auch erstatten?schließlich sind das kosten die unmittelbar mit dem schaden verbunden sind.

was kann der mieter tun. um im voraus streitigkeiten zwischen vermieter und mieter zu vermeiden. sollte der vermieter auf den handwerkerkosten sitzen bleiben, wird er bestimmt versuchen sich diese wiederzuholen. ggf. von der mietkaution abziehen ???
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

opafranke: du hattest das BGB erwähnt. ich habe das auch schon in diesem zusammenhang gehört aber dort nicht gefunden. wo genau finde ich das im BGB ??? Danke!!!
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Opafranke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das müsste §823 BGB sein!

Die Folgekosten (zumindest zeitanteilig) müssten meines Wissens auch übernommen werden, sofern die Versicherung dies nicht schon in das Angebot mit den 300€ hineingerechnet hat. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass mit den 300€ nur der reine Zeitwert für 12qm Laminat gemeint ist. Das wären ja 25€ pro qm, was mir dann nämlich etwas viel vor für einen Laminatboden vorkommt.

Der Vermieter darf eigentlich nicht die Kaution einbehalten, versuchen tut er es vielleicht, aber am Ende hat er glaube ich keine Chance. Die Haftpflicht hat den Schaden ja ersetzt. Wenn er mit der Höhe nicht einverstanden ist, muss er sich an die Haftpflichtversicherung wenden und evtl. nachweisen, dass Ihm mehr zusteht.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

die "zeitwertentschädigung" ist hier geregelt:

Zitat:
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
...




ganz einfach:
wenn sie z.b. das auto ihres vermieters zu schrott fahren, müssen sie ihm auch nur den wert des autos zum schadenzeitpunkt ersetzen, nicht ein neues. und das gilt praktisch für alle gebrauchsgegenstände...

bei diesen 300 € hier werden die anteiligen kosten sicherlich schon enthalten sein. der laminat muß ohnehin über kurz oder lang ausgewechselt werden, daher werden auch arbeitskosten etc. nur anteilig ersetzt.

was anderes wäre es, wenn eine parzielle reparatur möglich wäre, und diese nicht höher als der zeitwert ausfällt. dann müßte die versicherung (oder eben der mieter) die kosten in voller höhe übernehmen.
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

nehmen wir an der vermieter läßt nun einen neuen boden verlegen und die kosten belaufen sich insg. auf über 300€. die differenz zahlt er zunächst aus eigener tasche, möchte sich das geld aber natrlich wieder holen. die versicherung wehrt jegliche ansprüche ab. könnte der vermieter nun diesen mehrbetrag von der hinterlegten kaution des mieter abziehen ??
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

machen KÖNNEN tut er es,
ist aber dann rechtlich nicht ok, da er bereits von der versicherung das erhalten hat, was ihm zusteht.

der mieter müßte dann vom vermieter die zuviel behaltene kaution zurückfordern, notfalls vor gericht.
_________________
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larry435
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Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

der fall ist noch nicht vom tisch und stellt sich nun wie folgt dar:
da der vermieter mit der regulierung des schadens mit 300€ nicht einverstanden ist, hat der mieter ihm folgendes angebot gemacht (freiwillig!!): die vers. soll an den mieter 300€ zahlen, dieser verlegt, nach dem auszug und nach dem ausbau der küche neues laminat. die vers. wäre mit dieser regulierung einverstanden, wenn der vermieter sein schriftl. einverständnis dafür gibt. tut er nun aber nicht! daraufhin läßt der mieter den vermieter wissen, von nun an nichts mehr zu tun und die schlichtung einzustellen. welche folgen könnte dieser fall nun für den Mieter haben??? im prinzip hat der mieter bereits damit seine schuldigkeit getan nachdem er den fall der PHV gemeldet hat. diese war sogar bereit zu zahlen, hat somit den fall anerkannt. lediglich der geschädigte zeigt sich von allen seiten uneinsichtig. wie
sieht die rechtsposition des mieters nun aus. er erwägt nun rechtl. beistand zu rate zu ziehen.

ich bitte euch um stelllungnahme. danke!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

larry435 hat folgendes geschrieben::
er erwägt nun rechtl. beistand zu rate zu ziehen.

Hat er doch schon (seine Haftpflichtversicherung)!
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

ja klar. aber welche folgen könnten jetzt auf den mieter hinzukommen ?
nehmen wir an der vermieter läßt den schaden nun beheben und die rechnung fällt mit sicherheit größer aus als 300€. der vermieter zieht die differenz nun von der kaution ab.
unterstützt da auch die haftpflichtversicherung ?

2.frage: gibt es bei der priv. haftpflicht einen unterschied zw. neuwertversicherung und zeitwertversicherung ?

nebelhoernchen, danke für die schnelle antwort!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

die PHV reguliert den schaden in der höhe, wie er dem geschädigten zusteht. will der vermieter mehr, soll er sich an die PHV wenden. dem mieter kann praktisch nichts passieren.

wenn der vermieter die mehrkosten von der kaution abzieht, und der mieter diese zurückfordert, hat das mit der PHV nichts zu tun.
aber der vermieter darf es auch gar nicht von der kaution abziehen, d.h. im falle eines falles könnte der mieter sich nen anwalt nehmen, um sein geld zurückzubekommen, wenns der vermieter nicht freiwillig rausrückt. und die kosten des anwaltes hätte der vermieter auch noch zu tragen...

eine haftpflichtversicherung reguliert nach den gesetzlichen vorschriften, und nach den gesetzlichen vorschriften besteht nur anspruch auf den zeitwert.
neuwert gibts von der haftpflichtversicherung nur, wenn die beschädigte sache auch neu war.
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nochmal, ich brauch nochmal ihren rat.

die küchenzeile in der gemieteten wohnung ist eigentum des mieters. der vermieter beabsichtigt jetzt einen handwerker zu beauftragen, der die reparatur der laminatbodens vornimmt. vom mieter verlangt er dabei zu einem bestimmten datum den abbau der küche, dass der handwerker eben arbeiten kann. sollte das nicht der fall sein, müsse der mieter die anfahrtskosten des handwerkers tragen.

1.) sehe ich das richtig, dass so ein vorgehen jeglicher rechtlichen grundlage entbehrt ?
2.) der mieter hat unabhängig von diesem fall bereits mündlich angekündigt, dass er wg.
familiennachwuchs ohnehin in 1 bis 1,5 jahren ausziehen wird. der entstandene schaden ist eine fläche von ca. 50cm² und beeinträchtigt in keinster weise die nutzung der wohnung oder küche. ausserdem besteht keine dringlichkeit für eine sofortige reparatur, da keine folgeschäden entstehen können. ist das richtig, dass aufgrund dieser tatsachen die SOFORTIGE reparatur rechtlich gar nicht durchsetzbar ist ?
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