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auffahrunfall wie wird restwert abgerechnet

 
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himbithebest
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 39
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 19:36    Titel: auffahrunfall wie wird restwert abgerechnet Antworten mit Zitat

FOLGENDER FALL:
Person a kauft vor 4 monaten ein auto zum preis von 3200 € nun fährt person b hinten auf das auto drauf und das auto ist ein totalschaden, und hat laut liste nur einen wert von 1900 € .die schuldfrage ist geklärt b ist schuld dazu folgende fragen
1. welchen Preis muß die versicherung erstatten ?
2. Muß ein gutachter der von der versicherung geschickt wird akzeptiert werden ?
mfg
himbi
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 19:44    Titel: Re: auffahrunfall wie wird restwert abgerechnet Antworten mit Zitat

himbithebest hat folgendes geschrieben::

1. welchen Preis muß die versicherung erstatten ?i


Den, den der Gutachter feststellt.

Zitat:

2. Muß ein gutachter der von der versicherung geschickt wird akzeptiert werden ?


Nein. Sollte er auch nicht tun. dem selbst beauftragten Gutachter würde ich auch ruhig den Kaufvertrag vorlegen. A sollte sich überlegen, einen Anwalt aufzusuchen, da dessen Kosten durch die gegnerische Versicherung ebenfalls übernommen werden müssen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 21:22    Titel: Re: auffahrunfall wie wird restwert abgerechnet Antworten mit Zitat

himbithebest hat folgendes geschrieben::
FOLGENDER FALL:
Person a kauft vor 4 monaten ein auto zum preis von 3200 € nun fährt person b hinten auf das auto drauf und das auto ist ein totalschaden, und hat laut liste nur einen wert von 1900 € .die schuldfrage ist geklärt b ist schuld dazu folgende fragen
1. welchen Preis muß die versicherung erstatten ?
2. Muß ein gutachter der von der versicherung geschickt wird akzeptiert werden ?
mfg
himbi


zu 1:
reparaturkosten bis max. 2.470 eur (30% über zeitwert) - es kann ja auch sein, dass a beim kauf des wagens über den tisch gezogen wurde, die differenz erscheint mir sehr hoch zwischen zeitwert und kaufpreis. oder war die musikanlage 1.300 eur wert *grins*

zu 2:
nein, aber einfach mal beim versicherer anfragen, ob er hauseigene schadenregulierer schickt oder einen unabhängigen sachverständigen, z.b. einer prüforganisation
_________________
MfG,
Duisburger

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Orangina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

ich erwähne mal dazu,mein auto hatte laut gutachten auch mal einen restwert von200,-, der wiederbeschaffungwert lag aber bei 1100,- und die schadensumme war dann bei 1100 kalkuliert!!!! gekauft hatte ich das auto nur für 400,- Winken

such dir nen netten gutachter,die versuchen einem da schon zu helfen und erwähne auch,was du alles in das auto reingesteckt hast.
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