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Gutschein für Loft in Prag

 
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BaMö
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 17:25    Titel: Gutschein für Loft in Prag Antworten mit Zitat

Hallo!
Vor einem Jahr habe ich übers Internet eine Art Vertrag abgeschlossen für mehrere Tage Prag in einem Loft. Mir wurde zugesagt, dass nach Überweisung 6 Monate Zeit bestünde, wo das eingelöst werden könnte. Das Geld wurde von mir überwiesen. Leider erkrankte ich danach schwer, so dass ich mehrere Monate in Kliniken etc. verbringen musste. Die Möglichkeit der Prag- Reise wurde mir weiter per Gutschein zugesagt, eine Rückerstattung des Betrages ausgeschlossen.
Jetzt meine Frage: Der Gutschein liegt mir weiter vor. Allerdings ging das halbe Jahr für Kliniken drauf und er konnte nicht eingelöst werden. Auf dem Gutschein ist zwar das Datum notiert, nicht aber die Einlösedauer! Kann der Gutschein noch gelten?
Kann ich ihn noch geltend machen?
Leider haben sich die Loft- Besitzer auf emailanfrage noch nicht gemeldet, so, dass ich mich mit ihnen nicht einigen konnte.
Ich hoffe, ich bin in der richtigen Foren- Sparte, weil das vielleicht auch Vertragsrecht sein könnte.
Danke für sachdienliche Hinweise.
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nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfte sich wahrscheinlich ausschließlich im Kulanzrahmen der Vermieter handeln. Ggf. könnte eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung einspringen.

Ansonsten hilft:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=64933
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

@nyctramp: Du meinst wohl unsere Forenregeln? Winken

@BaMö

BaMö hat folgendes geschrieben::
Kann der Gutschein noch gelten?
Kann ich ihn noch geltend machen?


Ja, das kann schon sein - eine sichere Antwort wirst Du allerdings nur von jemandem bekommen können, der Deine Unterlagen einsehen kann und sich zudem im tschechischen Mietrecht auskennt. Im deutschen Mietrecht (das - grob gesagt - auch für die Buchung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen u.ä. gilt) wäre es so, dass der Vermieter auf die Erfüllung des Vertrags pochen kann. Sprich: Du musst zahlen, auch wenn Du das Zimmer nicht in Anspruch nimmst. Abziehen muss der Vermieter ersparte Aufwendungen, also z.B. für Verbrauchskosten, Reinigung etc. Wenn er das Zimmer im gebuchten Zeitraum anderweitig loswird, darf er nicht doppelt kassieren - sofern Du also eine Ersatzperson schicken kannst oder mitbekommst, dass das Zimmer vermietet wurde, kannst Du Dein Geld zurückverlangen.

Aber das ist wie gesagt alles Theorie, keine Ahnung wie das in Tschechien aussieht. Und noch weniger Ahnung, was Ihr alles vereinbart habt. Selbst wenn der Vermieter den "Gutschein" aus Kulanz (s.o., nyctramp) verlängert hat (wobei ja unklar ist, wie lange), dann muss er das nicht in alle Ewigkeit. Und Reiserücktrittsversicherungen sind für solche Fälle wirklich nützlich, da kann ich nyctramp nur beipflichten.
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