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"Hausrecht" bei einem öffentlichen Träger

 
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 23:02    Titel: "Hausrecht" bei einem öffentlichen Träger Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob es so wirklich hier in dieses Forum passt, aber sowas wie "Veranstaltungsrecht" hab ich leider nicht gefunden.

In einem Forum kam die Diskussion auf, daß bei einer Museumsveranstaltung zum Thema "Mittelalter", daß Museum sogenannte "gewandete Besucher" (Besucher mit einer mittelalterlichen oder mittelalterlich wirkenden Bekleidung) nicht zur Veranstaltung zugelassen wären, um den historische Qualität der Veranstaltung nicht zu beeinträchtigen.

Meiner Meinung nach gilt in diesem Falle auch das Hausrecht des Museums (wahrscheinlich ausgeübt durch den Mseumsleiter und befugte Mitarbeiter) und somit wäre eine solche Bedingung für den Eintritt zulässig.

Nun sind aber manche der Ansicht, daß eine Veranstaltung eines öffentlichen Trägers (Stadt, Land etc.) automatisch öffentlich sei und damit dann gegen das Grundgesetz (Gleichbehandlung) verstoßen würde..

Also mein Stand der Dinge ist ja, daß sich der Charakter einer Veranstaltung (öffentlich/ nicht öffentlich) sich darüber definiert, in welcher Form die Veranstaltung für den Besucher zugänglich ist (umfriedetes Gelände) und nicht wer letztendlich der Veranstalter ist..

Habe ich da was übersehen?
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