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Verfasst am: 08.08.06, 17:42 Titel: Verdeckter Paketschaden bei Paketdiensten
Hallo, folgendes Szenario
Firma A verschickt Ware zu Privatmann B. Die Ware wird ordnungsgemäß verpackt und losgeschickt. Das Paket kommt bei B an, dieser Unterschreibt. Nach dem Auspacken, entsetzen der Inhalt beschädigt. Firma A kann nachweisen, dass die Ware in Ordnung war als Sie verschickt wurde, Transportdienstleister T hat eine Unterschrift von B. über einen ordentliche Ablieferung und die Versandversicherung zahlt deshalb nicht. Wer muss hier beweisen, dass der Schaden bei T entstanden ist?
Wie groß ist die Chance damit bei Gericht durchzukommen?
Es handelt sich hie um einen Versteckten Mangel, der bei Feststellung sofort dem Absender zu melden ist. Dieser hat für Ersatz zu sorgen. Es haftet der Unternehmer nach ADSP.
Die Transportversicherung / der Transportunternehmer sagt, durch die Unterschrift wurde der ordnungsgemäße Erhalt bestätigt und der Empfänger hätte zu beweisen, dass der Schaden nicht nach der Empfangnahme enstanden ist.
Da dies in der Praxis nicht möglich ist (bzw. ich nicht wüsste wie das gelingen sollte), geht doch der Empfänger leer aus?!
wenn das Paket außen beschädigt wäre, würde man das bei Annahme auf dem LS vermerken ( z.B. Verpackung beschädigt ), dann wäre schon mal klar, dass da ein Schaden vorliegt.
Aber in Ihrem Fall war das nicht so, und Sie Können nicht durch den Kart.. schauen um zu sehen ob alles ok ist. Deshalb handelt es sich um einen Verstekten Mangel und kann nachträglich ( sofort nach Feststellung ) beim Absendere monmiert wserden. Das sieht das Gesetz so vor. Beweis ist die defekte Ware.
Der Absebder ist verpflichtet Nachzuliefern, der Sped. haftet nach ADSP.
Absender anrufen, das mal so erkären, mit dem Sped. muss er sich dann auseinandersetzen.
wenn das Paket außen beschädigt wäre, würde man das bei Annahme auf dem LS vermerken ( z.B. Verpackung beschädigt ), dann wäre schon mal klar, dass da ein Schaden vorliegt.
Aber in Ihrem Fall war das nicht so, und Sie Können nicht durch den Kart.. schauen um zu sehen ob alles ok ist. Deshalb handelt es sich um einen Verstekten Mangel und kann nachträglich ( sofort nach Feststellung ) beim Absendere monmiert wserden. Das sieht das Gesetz so vor. Beweis ist die defekte Ware.
Der Absebder ist verpflichtet Nachzuliefern, der Sped. haftet nach ADSP.
Absender anrufen, das mal so erkären, mit dem Sped. muss er sich dann auseinandersetzen.
Gruß
roni
Und der Spediteur wird die Haftung unter Hinweis auf ADSp und HGB ablehnen. Hier hat der Anspruchsteller zu beweisen, dass der Schaden im Spediteursgewahrsam entstanden ist.
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