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Verdeckter Paketschaden bei Paketdiensten

 
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Cardmaxx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 17:42    Titel: Verdeckter Paketschaden bei Paketdiensten Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes Szenario

Firma A verschickt Ware zu Privatmann B. Die Ware wird ordnungsgemäß verpackt und losgeschickt. Das Paket kommt bei B an, dieser Unterschreibt. Nach dem Auspacken, entsetzen der Inhalt beschädigt. Firma A kann nachweisen, dass die Ware in Ordnung war als Sie verschickt wurde, Transportdienstleister T hat eine Unterschrift von B. über einen ordentliche Ablieferung und die Versandversicherung zahlt deshalb nicht. Wer muss hier beweisen, dass der Schaden bei T entstanden ist?

Wie groß ist die Chance damit bei Gericht durchzukommen?

Grüße Cardmaxx
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich hie um einen Versteckten Mangel, der bei Feststellung sofort dem Absender zu melden ist. Dieser hat für Ersatz zu sorgen. Es haftet der Unternehmer nach ADSP.

Gruß roni
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Cardmaxx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, WER muss beweisen!

Die Transportversicherung / der Transportunternehmer sagt, durch die Unterschrift wurde der ordnungsgemäße Erhalt bestätigt und der Empfänger hätte zu beweisen, dass der Schaden nicht nach der Empfangnahme enstanden ist.

Da dies in der Praxis nicht möglich ist (bzw. ich nicht wüsste wie das gelingen sollte), geht doch der Empfänger leer aus?!
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

wenn das Paket außen beschädigt wäre, würde man das bei Annahme auf dem LS vermerken ( z.B. Verpackung beschädigt ), dann wäre schon mal klar, dass da ein Schaden vorliegt.

Aber in Ihrem Fall war das nicht so, und Sie Können nicht durch den Kart.. schauen um zu sehen ob alles ok ist. Deshalb handelt es sich um einen Verstekten Mangel und kann nachträglich ( sofort nach Feststellung ) beim Absendere monmiert wserden. Das sieht das Gesetz so vor. Beweis ist die defekte Ware.
Der Absebder ist verpflichtet Nachzuliefern, der Sped. haftet nach ADSP.

Absender anrufen, das mal so erkären, mit dem Sped. muss er sich dann auseinandersetzen.

Gruß
roni
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
wenn das Paket außen beschädigt wäre, würde man das bei Annahme auf dem LS vermerken ( z.B. Verpackung beschädigt ), dann wäre schon mal klar, dass da ein Schaden vorliegt.

Aber in Ihrem Fall war das nicht so, und Sie Können nicht durch den Kart.. schauen um zu sehen ob alles ok ist. Deshalb handelt es sich um einen Verstekten Mangel und kann nachträglich ( sofort nach Feststellung ) beim Absendere monmiert wserden. Das sieht das Gesetz so vor. Beweis ist die defekte Ware.
Der Absebder ist verpflichtet Nachzuliefern, der Sped. haftet nach ADSP.

Absender anrufen, das mal so erkären, mit dem Sped. muss er sich dann auseinandersetzen.

Gruß
roni


Und der Spediteur wird die Haftung unter Hinweis auf ADSp und HGB ablehnen. Hier hat der Anspruchsteller zu beweisen, dass der Schaden im Spediteursgewahrsam entstanden ist.

mfg


Günni
_________________
mfg


Günni
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