Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zweigstandort
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zweigstandort

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Siddhartha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 18:27    Titel: Zweigstandort Antworten mit Zitat

Dzien dobry Leute,

wo die Liebe nun mal hin fällt,.... Sehr glücklich

Angenommen ein Deutscher Mann düst mit seinem Motorrad durch den bayrischen Wald, fährt weiter nach Tschechien, da das Wetter herrlich ist und weil die KTM so gut läuft, landet er ein paar Tage später in Warschau. Er geht fein Essen und trinkt ein Piwo.

Donner noch mal, läuft ihm dort nicht eine mega hübsche Polin über den Weg. Er lernt sie kennen und siehe da, sie ist nicht nur hübsch, sondern auch richtig intelligent. Sie hat Germanistik studiert und hat ein gut gehendes Übersetzungsbüro in Polen.

Gefackelt wird dann nicht lange, nach einer langen Motorradtour, die wirklich cool und sehr schön war, finden sich beide in Deutschland wieder. Cool

Angenommen Frau X verlegt ihren Wonsitz zu Herrn Y, was ja in der EU problemlos geht und eröffnet eine Zweigstelle für ihr Übersetzungsbüro in Deutschland. So ein riesiger Akt ist das ja nicht. Ich nehme mal an, die Krankenversicherung ist auch schnell und problemlos für sie abgeschlossen. Lachen

Aber wie geht es dann weiter:

1.) Angenommen Sie arbeitet wie ein Tier, aber bis jetzt sie nur polnische Aufträge mit einem sehr niedrigen Lohn-Niveau. Nach was berechnet sich die Steuer?

2.) Wie würde sich das mit den Sozialversicherungen verhalten?

3.) Gibt es kostengünstige Berater für so europäische Konstellationen?

Es wäre schön, wenn "uns" jemand Tipps hätte für diesen "fiktiven" Fall. Verlegen

Beste Grüße
Siddhartha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dobrij Wetscher Lachen
1) Steuer in D. berechnet sich nach dem Einkommen, das in Deutschland erzielt wird, falls X weiterhin in Polen wohnt, sonst wird das gesamte Einkommen berücksichtigt.
3) Nicht unbedingt
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.