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Verfasst am: 24.11.04, 11:54 Titel: Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten
auf den Beitrag zur "Bürgerpflicht Briefkasetn" fällt mir nur ein
der Postbote bestätigt selber, dass er das Schriftstück in den Briefkasten eingeworfen hat
obwohl kein Namensschild am Briefkasten vorhanden und der Mieter vor einem Monat ausgezogen ist, kann man dass doch getrost Urkundenfälschung bezeichnen oder irre ich mich da?
Objektiv ist das sicherlich eine Falschbeurkundung. Die "Schitzohrigkeit" des seit 2002 geltenden Zustellungsrechts ist die, dass sie das beweisen müssen.
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