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Verfasst am: 24.11.04, 02:18 Titel: Freiwillige EV
Hallo,
ich weiß nicht, ob es das richtige Forum ist, aber vielleicht kann ja doch jemand die Frage beantwoten.
Kann man bei Gericht "freiwillig" eine eidesstattliche Versicherung abgeben???
Also, wenn ein Verfahren läuft bzw. abgeschlossen ist und die Gegenseite einen Geldbetrag fordert und man den nicht zahlen kann und die Gegenseite noch "keine" Zwangsvollstreckung veranlaßt hat (Gerichtsvollzieher und so), kann der Schuldner vorab zu dieser Sache, eben freiwillig die EV abgeben???
Wenn ja, wie geht der Schuldner dann vor??? Einfach zum Gericht gehen???
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