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es geht um BaWü.
Angenommen in einer Klausur in einem anderen Fach als Mathematik (!) wird eine Rechenaufgabe gestellt. Teilweise werden Lösungen aus dem ersten Teil der Aufgabe in anderen Teilaufgaben benötiigt. Nun wird ein falch berechtnetes Ergebnis in anderen Teilaufgaben verwendet und führt so zu Folgefehlern, der Rechenweg ist ansonsten richtig. Muss der Lehrer dann für die Folgeaufgaben die volle Punktzahl geben oder kann er auch nur die halbe Punktzahl geben?
Nochmals: Es geht um eine Aufgabe in einem Fach wie BWL oder Technik, nicht Mathe.
Nochmals: Es geht um eine Aufgabe in einem Fach wie BWL oder Technik, nicht Mathe.
Super, also alles naturwissenschftliche Fächer, bei denen breite Teile des Lehrstoffes Mathematik sind? Wo sehen Sie bitte den Unterschied zu einer Mathematikbenotung?
Ich möchte wissen, ob es eine rechtliche Regelung gibt, die etwas zur Punktvergabe bei Folgefehlern aussagt.
Es geht also nicht um Aussagen der Art "Man sollte dann volle Punktzahl" geben.
Ich möchte wissen, ob es eine rechtliche Regelung gibt, die etwas zur Punktvergabe bei Folgefehlern aussagt.
Es geht also nicht um Aussagen der Art "Man sollte dann volle Punktzahl" geben.
es gibt dazu keine verbindliche regelung. in ihrem fall hielte ich es aber für angezeigt, die komplette punktzahl zu vergeben - ansonsten würden sie ja mehrmals für den gleichen fehler bestraft. vertrauenslehrer oder schulleiter einschalten.
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