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Verfasst am: 21.09.04, 09:24 Titel: Gebäude - Versicherung bezahlt nicht!
Hallo zusammen,
nach einem Rohrbruch will die Gebäudeversicherung die Folgekosten nicht übernehmen.
Die Aussage der Versicherung ist, dass eine Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht die Folgekosten z.B. für das weggelaufenen Wasser übernimmt.
Ist das wirklich immer so? - Alle anderen Kosten die zur Behebung notwendig waren sind doch auch übernommen worden!
um welche kosten geht es konkret?
nur um das durch den rohrbruch verlorene wasser?
dann stimmt die aussage. es werden schäden ersetzt die durch das austretende wasser am gebäude entstehen.
Hallo!
Ja, es geht genau darum oder um 2600 Euro, die in mehr als 3 Jahren buchstäblich in Sande versickert sind! Die Zuleitung verläuft über das Nachbargrundstück (wie bereits beschrieben). Diese unsere Leitung wird auch zur Wasserentnahme vom Nachbarn genutzt.
Frage: Kann ich evtl. den Nachbarn an den obigen Kosten beteiligen und wenn ja, in welcher Höhe?
alleine der anschluss der nachbarn an diesem rohr reicht nicht um die kosten anteilig zu verlangen.
>warum das nicht? - Was würde denn reichen? Er, der Mitnutzer profitiert letztlich von der Leitung und von dem Wasser! Der Schaden ist durch einen auf dem Nachbargrundstück stehenden Baum entstanden (Wurzeln beschädigten die Leitung).
Anonymous hat folgendes geschrieben::
letztendlich ist das verlorene wasser problem des eigentümers des gebäudes. sind es mehrere eigentümer, dann müssen die sich die kosten teilen.
> Meinst du mehrere Gebäudeeigentümer? Also könnte ich den Mitbenutzter mindestens zur Zahlung der anderen Hälfte der Kosten auffordern? Er geht m.E. mit mit der Zahlung der Wasserabrechnung (die ich aufgrund der Zählerdifferenzen erstelle ) doch einen Vertrag ein.
Somit müßte er doch im Schadenfall auch mithaften, auch wenn ich die alleinige Eigentümerin der Zuleitung bin ich. Dem Nachbarn/Mitnutzer das Wasser abzustellen bzw. ihn abzuklemmen geht ja auch nicht, da er nach all den Jahren mittlerweile ein Gewohnheitsrecht hat!
meine Kaltwasserzuleitung zu unserem Haus ist ca. 200 m lang und beginnt an der Übergabestelle (Schacht mit Zähler) in Straßennähe. Diese Zuleitung ist Mitte der 70iger im Erdreich verlegt worden und verläuft u.a. über ein Nachbargrundstück, welches mit an unsere Leitung angeschlossen ist und vor unserem Grundstück liegt. Sie wurden damals eigens mit angeschlossen, da es dort nur einen Brunnen gab.
Das darauf befindliche Gebäude ist heute aber nicht mehr bewohnt und wurde vor ca. 4 oder 5 Jahren von einigen Geschäftsleuten gekauft und zu einer Art historischem Museum umgebaut. Grundstück und Gebäude gehören dieser Eigentümergemeinschaft.
Nun gab es einen Rohrbruch an dieser Wasserzuleitung auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft. Eine Baumwurzel hatte über Jahre hinweg die PE-Zuleitung gegen ein Fundament gedrückt, so bis diese fast platt war und das Wasser an dieser stelle über Jahre austratt. Rein versicherungstechnisch gab es bei der Kostenübernahme und Abwicklung der Behebung keine Probleme, da die Gebäudeversicherung zufällig die gleiche wie die unsere ist. Intern hat man den Schaden bzw. die Kosten unereinander wohl aufgeteilt. Wie dem auch sei.
Leider bin ich aber auf den Mehrkosten durch "nicht bestimmungsgemäßen Wasseraustritt" sitzen geblieben, da eine normale Gebäudeversicherung die Folgeschäden nicht übernimmt (war mir auch neu) . Das seit 2001 bis 2004 immer mehr werdende (Baumwurzel zerdrückte Leitung langsam immer mehr), im Erdreich versickernde Wasser bzw. den Mehrverbrauch habe ich bis zur Behebung des Rohrbruchs vor ca. 9 Wochen mitbezahlt.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage, in wie weit ich die Eigentümergemeinschaft dieses vereins an diesen Mehrkosten beteiligen kann. Leider hat der Voreigentümer von dem ich gekauft habe nie etwas schriftlich gemacht und alles mündlich vereinbartt. Fakt ist, dass die Eigentümergemeinschaft unsere Leitung mitnutzt (für WC's + Teeküche ect.).
Wir auf Grundstück "B", dass sind 6 Personen bzw. 3 Familien in einem Haus mit einem Jahresverbrauch von ca. 330 m², das hist. Museum auf Grundstück "A" mit WC´s und Teeküche um die 25 m².
Wie stehen die Chancen, dass ich etwas von den mehr als 2600 Euro zurück bekomme? (vergeßt die Stadtwerke, bei denen ich gerade mal 280 Euro per Kulanzantrag erbettelt habe. Mehr gibt es nicht...
Nachdem die Gebäudeversicherung die Kosten (über 2600,00 € , darin sind die Abwassergebühren noch nicht enthalten!) für das versickerte Wasser nicht übernimmt, hat sich nun auch die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks und Gebäude, über das unsere Wasserzuleitung führt, gegen eine Beteiligung an diesen Kosten ausgesprochen.
Man hätte anwaltlich prüfen lassen, ob zumindest ein Teilanspruch bestünde. Dies sei nicht gegeben, da es sich bei dem Grundstück (über das unsere Wasserzuleitung führt) um Erbpacht handelt und dies ja eigentlich der Stadt gehört. Somit wäre man nicht der "richtige" Eigentümer. Tja, leider springt in diesem Fall auch nicht die Rechtsschutz ein (nicht Vertragsgegenstand) und ich bleibe auf den Kosten sitzen.
nunja, dass die sache keine versicherungsangelegenheit ist, ist ja schon geklärt. diese kosten sind nunmal nicht versichert. wie sie schreiben wurde das ganze schon anwaltlich geprüft, mit dem für sie negativen ergebnis.
wie können wir ihnen hier (im forum für versicherungsrecht) nun noch weiterhelfen?
warscheinlich haben Sie übersehen, dass ich bereits am 23.09. auf "Gast's" Fragen
(Gast - Verfasst am: 22.09.04, 14:35 prima wärs, wenn sie ein bisschen konkreter werden würden.
Gast's Antwort wertete ich als eindeutige Aufforderung, Keine Spur von ich sei hier falsch.
Leider hatte ich mir die Mühe umsonst gemacht, denn eine Antwort blieb aus. Ihre Bemerkung hingegen lege ich mal unter nicht besonders konstruktiv ab. Das das von Ihnen gemeinte Posting eher ein Test war können Sie ja nicht wissen, denn auch hier hatte ich eigentlich mit keiner Antwort gerechnet. Aber nichts für Ungut
Ich grüße alle Gäste!
Übrigens: mein Name ist Jeanette
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