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Verfasst am: 10.08.06, 09:09 Titel: Wie ist die Sachlage?
Ein Vater verstirbt im Polen und hinterlässt ein Gutshof mit dazugehörigem Land, Wiesen, Felder, Wald, See, Landwirtschaftmaschinen, Vieh. Nur wird seit drei Jahren kein Anspruch gestellt. Der Gutshof wird jetzt von dem Verwalter bewirtschaftet. Es gab kein Testament. Nun erklärt der Verwalter, da kein Anspruch gestellt wurde: Es gehört alles ihm. Das ganze hat einem ersten Schätzungswert von ca.1 Million Euro. Wie ist dies Sache im internationalen Erbschaftsrecht. Da Polen zu europäischen Gemeinschaft gehört, ist das polnische, oder europäisches Recht zuständig. Ist hier das Erbe wirklich verfallen, da es nicht in Anspruch genommen wurde. Kann der Verwalter nun behaupten, es ist seins?
Zuletzt bearbeitet von dozent am 18.08.06, 08:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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