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Hagelschaden...

 
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 17:44    Titel: Hagelschaden... Antworten mit Zitat

Hallo, jetzt wo das Wetter wieder so unsommerlich ist, hätte ich mal eine Frage.

A hatte einen Unfall und das Auto wird in ner Werkstatt repariert. Was wenn das Auto über Nacht oder so draußen abgestellt wird und es draufhagelt. Wessen Versicherung ist dann dafür zuständig, die vom Kunden oder von der Werkstatt? Dankeschön...
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach alleine die Teilkaskoversicherung des Kunden.

Die Werkstatt kann für den Hagelschaden nicht verantwortlich gemacht werden.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

schauen sie mal ins kleingedruckte des wertstatt-auftrags (auf der rückseite oder im aushang).
meist werden solche schäden vom auftragnehmer ausgeschlossen. er haftet meist nur für e vorsatz und grob fahrlässiges verhalten.
_________________
MfG,
Duisburger

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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Werkstätten haben die Möglichkeit, das zu versichern, damit nicht die Versicherung des Kunden in Anspruch genommen werden muss. Ob sie das auch tun, ist ihre Sache.
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WM- ich war dabei!!
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Die Werkstätten haben die Möglichkeit, das zu versichern, damit nicht die Versicherung des Kunden in Anspruch genommen werden muss. Ob sie das auch tun, ist ihre Sache.


das ist selbstverständlich möglich, aber die versicherungsprämie als betriebsaufwand wäre auf die werkstattkosten / stundensätze umzulegen. und wo fährt man hin??? dort wo die reparaturkostenansätze günstiger sind !!!

da ist es doch für den unternehmer einfacher diese schäden per agb auszuschließen und sich über einen günstigeren stunden-verrechnungssatz einen wettbewerbsvorteil zu verschaffen, oder?
_________________
MfG,
Duisburger

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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.08.06, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da hast du schon recht, Duisburger. Ich wollte damit nur sagen, dass es theoretisch möglich ist. Aber man sollte sich nicht darauf verlassen. Häufig haben die Werkstätten ja noch nicht mal ne Haftpflichtversicherung für Probefahrten, weils ihnen zu teuer ist. Das steht ja in keiner Relation zu den tatsächlich entstehenden Schäden. Leider sieht die Mentalität der Kunden aber immer noch so aus, dass ja "alles schon irgendwie versichert ist".
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