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Verfasst am: 11.08.06, 08:13 Titel: Verstoß gegen Gesellschafterpflichten
In der GmbH Satzung ist geregelt, dass jeder Gesellschafter bei Heirat Gütertrennung mit seinem Ehepartner vereinbaren muss. Aus der Satzung ergibt sich selbst nicht,
welche Folgen der Verstoß gegen diese Pflicht hat.
Haben die übrigen Mitgesellschafter das Recht, den Gesellschafter auszuschließen ?
Gibt es grundsätzlich Regelungen wie Verstöße von Gesellschafterpflichten zu
behandeln sind oder müssen diese konkret in der Satzung aufgenommen werden ?
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