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Verfasst am: 10.08.06, 16:50 Titel: Versicherung bezahlt nicht ...
Hallo,
nehmen wir mal an dass A ein KFZ kauft. Dieses wird A gestohlen und er meldet es seiner Versicherung mitte April. Daraufhin passiert erstmal nichts, bis A plötzlich Anfang Juli aufgefordert wird seinen KFZ-Brief, Schlüssel usw. zur Versicherung zu schicken. Der Fall wird dort nun so geführt als ob das KFZ erst an diesem Tag gestohlen worden sei. Nun sind seit diesem Tag genau vier Wochen vergangen.
1. Wann kann A mit der Regulierung rechnen ?
2. Kann A die Versicherung "verklagen", weil der Schadensfall erstmal 8 Wochen ruhen gelassen wurde ?
scheint ja ein richtiger qualitätsversicherer zu sein - aber dafür sicher günstig
wie wäre es, mal den sachbearbeiter anzurufen und zu fragen wie sich die verzögerung der schadenabwicklung erklärt? dann könnte auch gleich darauf hingewiesen werden, dass a seit über 8 wochen ohne auto dasteht. i.d.r. hilft auch ein blick in die akb, dort steht sicher etwas zum thema schadenregulierung und verzinsung der entschädigung.
das eine teilkasko-vers. besteht setze ich mal voraus.
jetzt kommt es sicher darauf an wie lange das auto schon im besitz des a war, wie alt das auto war, laufleistung etc. je nach konstellation kann der sachbearbeiter ja fragen stellen, die ermittlungsakte der staatsanwaltschaft anfordern etc. _________________ MfG,
Duisburger
Dabei ist zu beachten, daß eine Versicherung bei Diebstahl erst nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens reguliert ( könnte ja sein, daß das Auto wieder auftaucht), frühestens nach vier Wochen.
Der Schadenfall wird sicherlich nicht so behandelt, als sei das Fahrzeug erst Anfang Juli gestohlen worden, der Schadenzeitpunkt ist auf Grund der Anzeige bei der Polizei bekannt.
Hmmm, die Versicherung hat erst 10 Wochen nach der Diebstahlanzeige reagiert? Nicht den Eingang der Schadenzeige bestätigt, keine Schadennummer angegeben? Nicht über die weitere Vorgehensweise informiert?
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