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Unterschied zw. Löschung und Kündigung von Dispo?

 
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Limone01
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 13:47    Titel: Unterschied zw. Löschung und Kündigung von Dispo? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Ein Kunde hat auf eigenen Wunsch seine Bank vor ca. 1 Jahr darum gebeten, seinen Dipokredit (bzw. die im Soll stehende Summe) in einen Ratenkredit umzuwandeln. Dies war auch kein Problem, es wurde jedoch der Zusatz " Der Dispokredit wird gelöscht. Auf Kreditkartenverfügungen wird künftig verzichtet." im Kreditvertrag vermerkt/vereinbart.
Der Kunde möchte nun bei einer anderen Bank diesen Kredit ablösen lassen. Diese Bank benötigt eine Kopie über entsprechenden Kreditvertrag.
Mich würde nun interessieren, ob ein "gelöschter" Dispo das gleiche wie "gekündigter" Dispo bedeutet? Ich habe gelesen, daß ein gekündigter Dispo ein negativer Schufaeintrag bedeutet.....? Könnte sich der Zusatzvermerk in dem Kreditvertrag negativ auf die Entscheidung der angefargten Bank auswirken?
Zusätzlich benötigt diese Bank eine Ablösevollmacht inkl. Zustimmung über bankübliche Auskünfte. Wird in einer solchen Auskunft nocheinmal detailiert über entsprechende Vereinbarungen eingegangen, bzw. was wird in einer solchen Auskunft eigentlich speziell mitgeteilt?

Viele Grüße
Limone
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Umschuldung und die daraus resultierende Löschung des Dispos sollte IMO keinen negativen Schufaeintrag auslösen. Die Löschung fand einvernehmlich statt.

Im Gegensatz dazu: Ein seitens der Bank gekündigter Kreditvertrag (und die ggfs. daraus resultierende Abwicklung) ist natürlich negativ.

Die Zusatzvereinbarung (kein Dispo / keine Kreditkartenverfügungen) lässt sich ohne weitere Kenntnis dieses fiktiven Falles nur schwer beurteilen. Daher nur ganz allgemein: Bei der Einschätzung der Gesamtsituation des Kunden kann es in gewissem Maß einfließen.

Thema Bankauskunft: Die Bankauskunft enthält üblicherweise nur allgemeine Angaben zur Kundenbeziehung und Kontoführung. Schriftverkehr oder Aktennotizen werden keinesfalls weitergereicht.
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IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
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Limone01
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Information:-)
Wenn ich noch eine Frage nachreichen darf - beziehen sich diese allgemeinen Angaben nur auf das Kreditkartenkonto oder auf alle dort geführten Konten?

VG
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WernerSnow
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es werden nur standardisierte Kurzinformationen mittels Formblatt weitergegeben.

Bei der Kreditbeurteilung könnte z.B. angekreuzt werden "Gut für den angefragten Betrag".

Es gibt auch ein Bemerkungsfeld, aber es wird sich keine Bank Stunden hinsetzen, eine Auskuftsanfrage zu bearbeiten.
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Limone01
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke und Viele Grüße
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