Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.08.06, 13:47 Titel: Unterschied zw. Löschung und Kündigung von Dispo?
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
Ein Kunde hat auf eigenen Wunsch seine Bank vor ca. 1 Jahr darum gebeten, seinen Dipokredit (bzw. die im Soll stehende Summe) in einen Ratenkredit umzuwandeln. Dies war auch kein Problem, es wurde jedoch der Zusatz " Der Dispokredit wird gelöscht. Auf Kreditkartenverfügungen wird künftig verzichtet." im Kreditvertrag vermerkt/vereinbart.
Der Kunde möchte nun bei einer anderen Bank diesen Kredit ablösen lassen. Diese Bank benötigt eine Kopie über entsprechenden Kreditvertrag.
Mich würde nun interessieren, ob ein "gelöschter" Dispo das gleiche wie "gekündigter" Dispo bedeutet? Ich habe gelesen, daß ein gekündigter Dispo ein negativer Schufaeintrag bedeutet.....? Könnte sich der Zusatzvermerk in dem Kreditvertrag negativ auf die Entscheidung der angefargten Bank auswirken?
Zusätzlich benötigt diese Bank eine Ablösevollmacht inkl. Zustimmung über bankübliche Auskünfte. Wird in einer solchen Auskunft nocheinmal detailiert über entsprechende Vereinbarungen eingegangen, bzw. was wird in einer solchen Auskunft eigentlich speziell mitgeteilt?
Die Umschuldung und die daraus resultierende Löschung des Dispos sollte IMO keinen negativen Schufaeintrag auslösen. Die Löschung fand einvernehmlich statt.
Im Gegensatz dazu: Ein seitens der Bank gekündigter Kreditvertrag (und die ggfs. daraus resultierende Abwicklung) ist natürlich negativ.
Die Zusatzvereinbarung (kein Dispo / keine Kreditkartenverfügungen) lässt sich ohne weitere Kenntnis dieses fiktiven Falles nur schwer beurteilen. Daher nur ganz allgemein: Bei der Einschätzung der Gesamtsituation des Kunden kann es in gewissem Maß einfließen.
Thema Bankauskunft: Die Bankauskunft enthält üblicherweise nur allgemeine Angaben zur Kundenbeziehung und Kontoführung. Schriftverkehr oder Aktennotizen werden keinesfalls weitergereicht. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Vielen Dank für die Information:-)
Wenn ich noch eine Frage nachreichen darf - beziehen sich diese allgemeinen Angaben nur auf das Kreditkartenkonto oder auf alle dort geführten Konten?
Es werden nur standardisierte Kurzinformationen mittels Formblatt weitergegeben.
Bei der Kreditbeurteilung könnte z.B. angekreuzt werden "Gut für den angefragten Betrag".
Es gibt auch ein Bemerkungsfeld, aber es wird sich keine Bank Stunden hinsetzen, eine Auskuftsanfrage zu bearbeiten. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.