Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Herr B erhält Rente (z.b. 1000 Euro mnatl.) von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Muß er aus dieser privaten BU-Rente Beiträge an die GKV zahlen, wenn er auch noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzl Rentenversicherung erhält und somit als Rentner pflichtversichert ist?
Die Frage betrifft eigentlich das Steuerrecht und nicht das Versicherungsrecht...
BUZ-Renten sind als (üblicherweise) Zeitrenten nach § 55 EStDV ( http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__55.html ) zu versteuern.. ob Steuern zu zahlen sind, richtet sich nach dem insg. steuerpflichtigen Einkommen..
Nein, private BUZ-Renten sind nicht sozialversicherungspflichtig... Die in § 229 SGB V genannten Einkünfte beziehen sich alle auf "Broterwerb"..also Leistungen durch einen bzw. von Arbeitgeber...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.