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Mutter A und Vater B sind verheiratet.
2 minderjährige Kinder sind gesetzlich krankenversichert bei Mutter A familienversichert).
Nachdem Vater B verstorben ist, erhalten die Kinder Halbwaisenrente.
Damit müssen sich die Kinder jetzt automatisch selbst krankenversichern, d.h. sind nicht mehr bei der Mutter familienversichert?!
Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür und gilt das nur für die gesetzliche Krankenversicherung oder auch für eine eventuelle Privatversicherung? _________________ bin kein Jurist, nur interessierter Laie
Die Kinder dürften nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V versicherungspflichtig sein.
Diese Rechtsnorm besagt, dass alle Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, wenn sie in einem gewissen Zeitraum gesetzlich versichert waren. Die Kinder waren vermutlich seit der Geburt über die Mutter familienversichert, weshalb sie jetzt versicherungspflichtig sind.
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