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Unfallbedingter Prothesenträger und Verdienstausfall

 
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yessi1808
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 17:28    Titel: Unfallbedingter Prothesenträger und Verdienstausfall Antworten mit Zitat

Guten Abend,
nehmen wir mal an, jemand verliert bei einem Autounfall als Beifahrer seinen rechten Unterschenkel und ist heute Prothesenträger. Er beendet trotz Unfall sein Agrar-Studium erfolgreich, hat aber auf Grund seiner Behinderung wenig Chancen in dem Beruf zu arbeiten und sogar schon 3 Jobs auf Grund seiner Behinderung verloren und hat dieses auch schriftlich. Die Tätigkeiten, die für diese Person in Frage kommen, werden abgeschmettert, mit der Begründung zu wenig Erfahrungen mitzubringen und es flattert ihm eine Absage nach der anderen ins Haus... das berufl. Leben ist im Grunde verpfuscht und dieser jemand ist seit 5 Jahren auf der Suche nach einem passenden Job. Die Jahre ziehen ins Land, dieser jemand wird nicht jünger, hat wenig Berufserfahrung vorzuweisen und dieAussicht auf einen passenden Job wird immer geringer.
Nun hat dieser jemand einen Anwalt hinzugezogen um bei der Versicherung des Unfallverusachers auf Verdienstausfall zu klagen, mit eher lächerlichem Ergebnis.
Die Versicherung bietet dem Geschädigten eine Summe von sagen wir mal 5000€ und möchte gleichzeitig eine unterschriebene Generalquittung. Der Geschädigte denkt darüber nach und kommt zu dem Ergebnis, dass er die Generalquittung in keinem Fall unterschreiben wird, weil er dann bei unfallbedingten Spätfolgen, z. B. Athrose oder Thrombose keinerlei Ansprüche mehr geltend machen kann.Er teilt es seinem Anwalt mit, der von der Entscheidung seines Mandanten nicht begeistert ist, weil sein Mandat es ggbf. auch auf eine Klage ankommen lassen will...laut Aussage des Anwaltes stehen die Chancen des Geschädigten sehr schlecht und er würde den Prozess verlieren und zusätzlich noch auf den Anwalts-und Prozesskosten sitzen bleiben.Nun ist dieser jemand sehr unsicher, aber möchte sich trotz alledem nicht mit dem Angebot der Versicherung zufrieden geben.. Wie würdet ihr an Stelle dieses Beispieles weiter vorgehen.
Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen Yessi
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung des Unfallverursachers macht offensichtlich einen konkreten Unterschied zwischen einem reellen und einem fiktiven Verdienstausfall.
Ohne rechtsanwaltlichen Rat würde ich mich an diese Fragestellung auch nicht heranwagen.
Im Zweifel sollten Sie ggfs. mal eine Zweitmeinung eines anderen Rechtsanwaltes einholen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

studium erledigt und anschließend 5 jahre auf jobsuche?
wie lang ist den der unfall her und was wurde damals an entschädigung (und wofür) vereinbart?

die bedenken des anwalts kann ich nachvollziehen, das angebot des versicherers nicht direkt. bestand zum zeitpunkt evtl. eine berufsunfähigkeits-versicherung? was sagt diese? oder war der unfall evtl. sogar zu einem zeitpunkt als derartige ansprüche noch über die "gesetzliche" abgesichert war (sofern die voraussetzungen vorlagen)?
_________________
MfG,
Duisburger

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yessi1808
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die Antworten,
Der Unfall liegt 12 Jahre zurück und es wurde 2 Mal Schmerzensgeld gezahlt...
Der Unfallverursacher(Fahrzeughalter) ist an den Folgen des Unfalls verstorben.
Ich verstehe nicht, warum die Versicherung des Verursachers ihm erst 2500€ Verdienstausfall anbietet, dann wird erhöht auf 5000€, aber gleichzeitig wird eine unterschriebene Generalquittung gefordert... also scheint ihm doch irgendwie noch eine finanzielle Entschädigung zuzustehen, denn nur aus reiner Nächstenliebe zahlt doch keine Versicherung.Da der Geschädigte jetzt schon viele Probleme mit seiner Gesundheit hat, Rückenschmerzen, Prothesenanpassung, offene Wunden am Stumpf , die dass tragen der Prothese unmöglich machen , so dass der Geschädigte auf Gehhilfen zurückgreifen muß. Mit einer Generalquittung würden sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Unfall und deren Spätfolgen erlischen und ich kann die Bedenken des Geschädigten nachvollziehen.
Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung hat es zu dem Zeitpunkt nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Yessi
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