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Verfasst am: 15.08.06, 09:49 Titel: Scheck mit der Post
Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall
Peter Peters hat einen Scheck von seiner Versicherung "Kulanz&Zahl" erhalten.
Der Schek ist auf seinen Namen und nur zur Verrechnung ausgestellt. Der Betrag ist mit 150 EUR eher gering.
Peter hat ein Konto bei seiner Bank "Immerzu".
Er müsste sich einen halben Tag frei nehmen, um den Scheck persönlich einzureichen.
Mögliches Szenario 1:
Peter überlegt, ob er den Scheck mit der Post senden kann und entschliesst sich letztendlich den Scheck persönlich vor seinem Dienstbeginn in den Briefkasten der Bank direkt einzuwerfen.
Die Bank teilt jedoch nach einigen Tagen auf Nachfrage mit, dass sie den Scheck nicht erhalten habe.
Peter hat eine Kopie des Schecks gemacht.
Kann er die Kopie einreichen?
Muss die Versicherung den Scheck sperren und einen neuen ausstellen?
Mögliches Szenario 2:
Peter kann den Scheck auch bei der Bank seiner Frau einreichen.
Die Bank seiner Frau hat Automaten, die Tag und Nacht Bargeld und auch Schecks annehmen.
Allerdings ist Peter auf dem Konto seiner Frau nicht gemeldet, kann der Scheck trotzdem gut geschrieben werden?
Also kann er den Scheck abtreten oder sowas?
Oder müsste er sich als Bevollmächtigter für das Konto seiner Frau eintragen lassen?
Verfasst am: 15.08.06, 15:43 Titel: Re: Scheck mit der Post
vonBraunau hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist Peter auf dem Konto seiner Frau nicht gemeldet, kann der Scheck trotzdem gut geschrieben werden?
Also kann er den Scheck abtreten oder sowas?
Oder müsste er sich als Bevollmächtigter für das Konto seiner Frau eintragen lassen?
Kommt drauf an, handelt es sich um einen Überbringerscheck oder um einen Orderscheck?
Beim Überbringerscheck ist die Gutschrift über das Konto der Frau kein Problem, bei einem Orderscheck müsste der Scheck entsprechend indossiert (Indossament auf der Rückseite) werden.
zu Szenario 1: Je nach Briefkasten zwar eher unwahrscheinlich, aber die Einreichung der Kopie wird die Bank wohl nicht akzeptieren. IMO müsste man den Versicherer informieren, dass dieser den Scheck sperren und neu ausstellen kann.
zu Szenario 2: Steht auf dem Scheck das Wort "Orderscheck", dann muss Peter den Scheck hinten unterschreiben, darunter seine Frau. Dann kann Peters Frau den Scheck auch auf Ihr Konto einreichen. Sollte es sich um einen normalen Verrechnungsscheck handeln, kann ebenso verfahren werden bzw. müsste nur die Unterschrift von Peters Frau notwendig sein. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
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