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Schadenprüfung

 
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roman579
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Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 15:32    Titel: Schadenprüfung Antworten mit Zitat

Hi,
folgender Sachverhalt. Bei einem Schaden wurde eine Heizungsanlage beschädigt, ist aber noch im Notbetrieb funktionstüchtig. Im Rahmen der Schadenabwicklung verlangt die Versicherung nun die beschädigten Teile auszubauen und der Versicherung zur Prüfung zuzusenden. Dadurch würde das Gebäude nicht mehr bewohnbar. Folge wäre Mietausfall. Die Versicherung aggumentiert nun die Heizung solle repariert werden – ohne Anerkenntnis des Schaden und Schadenhöhe – und die Teile dann eingeschickt werden.
Wie sieht hier die Rechtsgrundlage aus?
Danke Roman
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherungsnehmer hat den Schadensanspruch zu belegen/nachzuweisen...
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

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roman579
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherungsnehmer hat den Schadensanspruch zu belegen/nachzuweisen...

danke für die Schnelle Antwort....
der Schaden wurde bereits ausreichend belegt, sachlicher und Zeitlicher Zusammenhang mitdem Unwetter. Bescheinigung der Reparaturwerkstatt. Z.Z. läuft die Nachprüfung dirch die Versicherung....
Wie siet es da aus?
Danke
Roman
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

roman579 hat folgendes geschrieben::
Der Versicherungsnehmer hat den Schadensanspruch zu belegen/nachzuweisen...

danke für die Schnelle Antwort....
der Schaden wurde bereits ausreichend belegt, sachlicher und Zeitlicher Zusammenhang mitdem Unwetter. Bescheinigung der Reparaturwerkstatt. Z.Z. läuft die Nachprüfung dirch die Versicherung....
Wie siet es da aus?
Danke
Roman



Sie haben den Versicherer über die anfallenden Mietausfälle hingewiesen und nun hat dieser die Schadensprüpfung eben ans Ende der Abwicklung verlagert.

Es ist jedoch im übrigen üblich, dass die Reparaturrechnung als Nachweis über die tatsächliche Schadensursache dient.
Ist der Anspruch berechtigt, so zahlt sie.
Wenn er nicht berechtigt ist, lehnt sie ab.
Repariert werden muss das Teil doch so oder so... und wenn alles so klar wie Sie sagen, so werden die auch zahlen.
Zur Not können SIe später immernoch klagen...

Grüßle!
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