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Gemeinschuldnerische Haftung nach Scheidung?

 
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madx1701
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 17:10    Titel: Gemeinschuldnerische Haftung nach Scheidung? Antworten mit Zitat

Hallo Experten,

wie verhält es sich bei einer gemeinschuldnerischen Haftung gegenüber dem Kreditgeber im Scheidungsfall?

A+B sind verheiratet und möchten eine Immobilie per Kredit finanzieren. Vertragsform ist die gemeinschuldnerische Haftung (vermutl. Standard in so einem Fall), also beide müssen für die Schulden aufkommen.

Was passiert wenn A+B sich nun scheiden lassen und die Immobilie kommt unter den Hammer wobei noch Restschulden verbleiben? Hat jeder dann 50% der "Restschulden" für sich abzuzahlen und ist dann raus aus der Sache unabhängig davon was der andere Zahlen kann, oder muss einer von beiden alles zahlen wenn der andere nicht kann/will (die Bank kann sich ja scheinbar "aussuchen" von wem sie das Geld eintreibt).

Denkbar wäre dann ja auch folgende Konstellation: Nach Scheidung von A+B lebt B ohne eigenes Einkommen mit einem neuem Partner zusammen in einem anderen Haushalt, hat ggf auch noch das Recht Unterhalt zu beziehen. In diesem Fall wäre A dann doppelt ruiniert: weil die Bank kein Geld von B erhält, also sich alles von A holt, welcher zudem noch Unterhalt zahlen muss (konsequenz für A wäre es dann wohl sich einen Strick zu kaufen und auf den Speicher zu klettern Smilie)

Können A+B vertraglich (zumindest intern) regeln, dass bei einer Trennung beide die Restschuld der Immobilie tragen müssen und falls A mehr abzahlt als B, B diese Differenz dann A schuldet?

Wie läuft es generell wenn einer von beiden die Schulden nicht zahlen kann (z.B. B)? Der ist dann fein raus (ohne Pfändung) und die Bank schröpft den anderen? Was wenn A dann irgendwann auch nicht mehr zahlen kann (und B noch immer nicht), wird dann nur bei A gepfändet oder auch bei B?

Was wird für den Fall das man nicht zahlen kann alles gepfändet? Etwa auch kapitalbildende Versicherungen und Altersvorsorgen, also quasi das Notpolster fürs Alter? Es kann ja für den Staat nicht von interesse sein dass die Banken so weit pfänden dass die Menschen später dann zum Sozialfall werden...

Wie läuft es für A ab wenn die Bank ihre Forderungen an ihn richtet und A gleichzeitig noch unterhaltsverpflichtet ist und auch noch Geringverdiener? Gibt es auch für die Forderungen der Bank eine Art "Selbstbehalt" und was passiert wenn A die Raten nicht "tilgend" zahlen kann, der Schuldenberg also immer weiter und weiter Anwächst?

Sorry für die vielen Fragen, ist aber auch eine hochkomplexe und sehr interessante Thematik finde ich...

...und ein großes Danke schonmal an alle die sich die Mühe machen hierauf zu Antworten,

Madx
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was passiert wenn A+B sich nun scheiden lassen und die Immobilie kommt unter den Hammer wobei noch Restschulden verbleiben? Hat jeder dann 50% der "Restschulden" für sich abzuzahlen und ist dann raus aus der Sache unabhängig davon was der andere Zahlen kann, oder muss einer von beiden alles zahlen wenn der andere nicht kann/will (die Bank kann sich ja scheinbar "aussuchen" von wem sie das Geld eintreibt).

Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass jeder gegenüber der Bank für die gesamte Forderung in Anspruch genommen werden kann. Die Ban kann sich demnach mit der kompletten Summe an A wenden, falls bei B nix zu holen ist. A kann ggfls. dann gegen B einen Teil "zurückholen".

Zitat:
Denkbar wäre dann ja auch folgende Konstellation: Nach Scheidung von A+B lebt B ohne eigenes Einkommen mit einem neuem Partner zusammen in einem anderen Haushalt, hat ggf auch noch das Recht Unterhalt zu beziehen. In diesem Fall wäre A dann doppelt ruiniert: weil die Bank kein Geld von B erhält, also sich alles von A holt, welcher zudem noch Unterhalt zahlen muss

Evtl. kann A gegen B die Unterhaltszahlungen "aufrechnen" .... das ist aber eher eine Frage im Familienrecht, ob eine Aufrechnung möglich ist.

Zitat:
Können A+B vertraglich (zumindest intern) regeln, dass bei einer Trennung beide die Restschuld der Immobilie tragen müssen und falls A mehr abzahlt als B, B diese Differenz dann A schuldet?

Ja

Zitat:
Wie läuft es generell wenn einer von beiden die Schulden nicht zahlen kann (z.B. B)? Der ist dann fein raus (ohne Pfändung) und die Bank schröpft den anderen? Was wenn A dann irgendwann auch nicht mehr zahlen kann (und B noch immer nicht), wird dann nur bei A gepfändet oder auch bei B?

Liegt im Ermessen des Gläubigers ( der Bank).


Zitat:
Was wird für den Fall das man nicht zahlen kann alles gepfändet? Etwa auch kapitalbildende Versicherungen und Altersvorsorgen, also quasi das Notpolster fürs Alter? Es kann ja für den Staat nicht von interesse sein dass die Banken so weit pfänden dass die Menschen später dann zum Sozialfall werden...

Kann es für den Staat von Interesse sein, das Leute ihre Schulden durch geschickte "Transaktionen" ihre Schulden nicht bezahlen sollen? Deswegen arbeitet die Legislative (das Rechtswesen ... falls mich meine Schulbildung nicht verlassen hat, unabhängig vom Staat).

Zitat:
Gibt es auch für die Forderungen der Bank eine Art "Selbstbehalt" und was passiert wenn A die Raten nicht "tilgend" zahlen kann, der Schuldenberg also immer weiter und weiter Anwächst?

Die Bank kann erstmal fordern, was ihr zusteht. Falls die Forderungen in Größenordnungen kommen, das man seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, kann man beim Amtsgericht (?) einen pfändungsfreien Betrag beantragen, den man monatlich auf jeden Fall von seinem Gehalt ausgezahlt bekommt ..... da hilft bei den Details sicher auch eine Schuldnerberatung in der Nähe von A.

Diesen Besuch empfehle ich aufgrund der Komplexität des Falles sowieso.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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madx1701
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, ist in der Tat nicht leicht das alles abzuschätzen.

Hmm.. wie sieht es eigentlich aus wenn A und B gemeinsam im Grundbuch stehen, wer behält im Scheidungsfall das Haus - der der die Raten weiterzahlen kann? oder muss der eine den anderen dann auch noch auszahlen, obwohl der Schuldenberg noch größer ist als der eigentliche Wert des Hauses?

In den ersten Jahren zahlt man ja streng genommen nicht das Haus ab sondern erstmal die Zinsen für den Kredit.

Mal zur Veranschaulichung ein fiktives Rechenbeispiel:

Schulden an die Bank: 300.000 €
Bereits abgezahlt: 20.000 €
Restschulden also: 280.000 €
Wert des Hauses: 220.000 €

Was passiert nun im Scheidungsfall wenn einer der beiden alleiniger Eigentümer des Hauses werden möchte?

Muss nun im Fall der Scheidung A die Hälfte der bereits abgezahlten Kreditsumme an B "auszahlen" um dann alleiniger Eigentümer zu sein?

Oder muss A sogar die Hälfte des Hauswerts an B auszahlen damit A Eigentümer wird, obwohl B ja eigentlich - genau wie A - gar nicht Eigentümer ist, da das Haus ja noch der Bank gehört?

Das Leben ist wirklich kompliziert!
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