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Fehlurteil

 
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Silver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 16:50    Titel: Fehlurteil Antworten mit Zitat

A - klagte gegen B im Zivilprozess um 100 T€

A - wurde 90 T€ PKH wegen Aussicht auf Erfolg gewährt

A - erhält lt. Urteil 6 T€ und trägt die Kosten des Verfahrens

B - verwendet Zeugen mit Falschaussagen; Richter glaubt B

A - möchte wegen unkorrektem Urteil, weiterer Beweismittel und Falschaussagen in Berufung gehen

A - hat aber keinerlei finanzielle Mittel

Wie kann A geholfen werden ?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A kann den B zur Zahlung der ausgeurteilten 6.000,- € auffordern und mit diesem Geld den Prozeß finanzieren. Ob B allerdings zahlt... tja: da bleibt wohl nur, auch für das Berufungsverfahren PKH zu beantragen.
_________________
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ob B allerdings zahlt...


Selbst wenn - abzüglich 94% Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten aus Streitwert 100.000 EUR bleibt da wohl nicht viel übrig...
Das Gericht wird kaum einen "Kredit" geben, bis die zweite Instanz durch ist.

Andersherum: ist das Urteil wegen Berufung nicht rechtskräftig, kann A auch auf keine 6000 EUR bestehen. Und ist es vorläufig vollstreckbar, müßte er wohl mindestens 7200 EUR (120% von 6000 EUR) als Sicherheitsleistung hinterlegen...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Silver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Michael A. Schaffrath
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

@Kobayashi Maru
Danke

Gruß Silver
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