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A kann den B zur Zahlung der ausgeurteilten 6.000,- € auffordern und mit diesem Geld den Prozeß finanzieren. Ob B allerdings zahlt... tja: da bleibt wohl nur, auch für das Berufungsverfahren PKH zu beantragen. _________________ Karma statt Punkte!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.08.06, 19:28 Titel:
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ob B allerdings zahlt...
Selbst wenn - abzüglich 94% Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten aus Streitwert 100.000 EUR bleibt da wohl nicht viel übrig...
Das Gericht wird kaum einen "Kredit" geben, bis die zweite Instanz durch ist.
Andersherum: ist das Urteil wegen Berufung nicht rechtskräftig, kann A auch auf keine 6000 EUR bestehen. Und ist es vorläufig vollstreckbar, müßte er wohl mindestens 7200 EUR (120% von 6000 EUR) als Sicherheitsleistung hinterlegen... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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