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Verfasst am: 17.08.06, 14:31 Titel: Problem mit Stromversorger
Jemand hat ein Haus gekauft, welches bis heute mittels einer 3 km entfernten, privaten Stromleitung vom Verteiler aus, mit Strom versorgt wird. Der Hauskäufer hat keinen Zugang zum Stromzähler im Verteilerhaus, kann nicht nachvollziehen was abgerechnet wird und möchte nun die private Stromleitung ( 3 km) dem Versorger schenken, damit ein Stromzähler im Haus installiert wird. Hat der Hauskäufer ein Recht auf einen Stromzähler im Haus? Der Stromanbieter will das nämlich nicht machen. Man würde nur Strom liefern, wenn der Käufer sich mit dem Stromzähler im Verteilerhaus zufrieden geben würde. Ansonsten müsste eine 3 km lange, neue Stromleitung gebaut werden, deren Kosten allein der Hauskäufer zu tragen habe. Ist das rechtlich in Ordnung?
Es kann Ihnen egal sein wo der Zähler sitzt Verlangen Sie ein Nachwei sfür den Verbrauch. EIn Bild des Zählersstands dürfte dafür reichen. Dann hat sich der Rest erledigt. Sonst zahlen Sie eben einfach mal was Sie schätzen.
Ob das Haus angeschlossen werden muss regelt die Satzung des Versorgers. Evtl ist das Haus nicht erschlossen worden. Die Stadt wird das gerne nachholen da Sie das zahlen müssen.
Das alles nur weil Sie mal einen Zähler ansehen wollen ?!?!
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
@jenny678
Klar ist das in Ordnung.
Der Stromversorger kennt doch deine Leitung gar nicht. Er weiß nichts über Schäden an der Leitung, über den Leitungsverlauf , über die fachgerechte Verlegung usw.
Wenn dem Stromversorger deine Leitung gehören würde, wäre er voll in der Haftung, wenn wg. eines Defektes an der Leitung etwas passiert.
Und deshalb würde er die Leitung auch nicht geschenkt haben wollen.
Lass dir den Zählerstand geben und baue in deinem Haus ebenfalls einen Zwischenzähler ein. Dann siehst du bei der nächsten Abrechnung, auf der ja die Zählerstände des stomversorgereigenen Zählers stehen, ob es da eine Differenz zu deinen Zählerständen gibt.
Ist auch die billigste Lösung _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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