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derrick
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 09:54    Titel: Neuwagen-Rabatt Antworten mit Zitat

Hallo!
Mal keine klassische Rechtsfrage (bitte nicht schimpfen), aber dennoch von wesentlichem Verbraucherinteresse:
Da ich gerade auf Neuwagen-Suche bin und meine Sozialisation nicht im Orient stattgefunden hat, würde mich interessieren, wie hoch ein Rabatt mindestens auszufallen hat, damit man sich nicht total veräppelt vorkommen muss. Jeder Händler nennt mir einen anderen Preis. Ein Bekannter von mir meinte, dass vom errechneten Katalog-Barpreis bzw. von dem Angebot, dass einem die Händler machen, mindestens nochmals 10 % drin sein müsssen. Für unverbindliche Tipps (kommt ja eh auf den Einzelfall an) wäre ich dankbar.
mfg
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stejen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Erde

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Händler muss gar nichts. Er kann durchaus auch auf die zahlung des ausgewiesenen Preises bestehen.
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derrick
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ stejen

Dass der Händler nichts muss, ist mir auch klar. Mich intererssieren nur die Erfahrungen, die einige User mit dem Herunterhandeln gemacht haben. So naiv, den vom Händler vorgeschlagenen Preis zu zahlen, wird wohl niemand sein.
mfg
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Im Internet stehen für den Neuwagenkauf zahlreiche Suchmaschinen zur Verfügung, die den besten Preis für ein KFZ ermitteln.
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marino69
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz allgemein, ohne Sonderaktionen der Hersteller oder sonstige Verkaufaktionen gibt es ja die Unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Das sind die Preislisten die man bei den Vertragshändlern bekommt.

So ein Vertragshändler bekommt, je nach eigenem Händlerstatus, selbst einen Preisnachlass auf eben diese Preisliste von ca. 10-15%, je nach Hersteller und Modell mal mehr mal weniger.

Jetzt liegt es an dem Händler mit welchem Verdienst er bereit ist einen Neuwagen zu verkaufen. Da greifen die Faktoren der freien Marktwirtschaft (Nachfrage, verfügbare Menge, Lieferzeit, Gebrauchtwagen Inzahlungnahme usw.)

Ich schätze dass durchschnittlich ein Nachlass von 8-10% auf die UVP (wie gesagt OHNE Verkaufaktionen und sonstige Vergünstigungen) gegeben wird. Alles natürlich Modellabhängig und ohne Gewähr.
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