Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.08.06, 18:28 Titel: Urteilsbegründung zu spät erhalten - und nun?
Hallo,
die Frage nach der Zählung der Tage bei Fristen ist mir inzwischen anderweitig beantwortet worden.
Unklar ist mir aber noch meine zweite Frage:
In der Schiedsordnung einer Gemeinschaft heißt es, dass Urteile innerhalb von vier Wochen schriftlich begründet werden müssen.
Wenn nun jemand das Urteil und die Urteilsbegründung erst nach Ablauf der Frist erhält: Was ist dann die Folge? Urteil gilt nicht? Verfahren beendet, oder gibts ein Neues? Oder was?
Auf die Zustellung dürfte es m.E. weniger ankommen, eher auf die Abfassung der Begründung. Und wenn die innerhalb der 4-Wochen-Frist erfolgt ist, gibt´s doch nichts zu beanstanden. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.