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recht.de :: Thema anzeigen - Unterlassungserklärung ab 18 ungültig?
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Unterlassungserklärung ab 18 ungültig?

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 17:09    Titel: Unterlassungserklärung ab 18 ungültig? Antworten mit Zitat

A hat mit 16 Spam verschickt.
A erhielt Abmahnung.
As Eltern erhielten Abmahnung.
As Eltern unterschrieben als gesetzl Vertreter die Abmahnung.

Frage:
Ist die Unterlassungserklärung noch gültig, wenn A volljährig wird?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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